Im Sparten-Vergleich nach Solvency II haben Krankenversicherer die Nase vorn

In der Folge werden Übergangshilfen von Lebensversicherern auch weit mehr genutzt als von den Krankenversicherern, um die eigenen Quoten zu heben. Zur Erinnerung: Noch bis Ende 2031 können die Versicherungsunternehmen verschiedene Übergangshilfen nutzen, um die Vorgaben von Solvency II zu erfüllen. Am wichtigsten sind hier die Volatilitätsanpassung (VA) nach Paragraf 82 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie die Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen (Ü) nach Paragraf 352 VAG.

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Übergangshilfen: Lebensversicherer und private Krankenversicherer im Kontrast

Und in der Lebensversicherung greifen immer mehr Versicherer zu den Übergangshilfen: Zwölf Lebensversicherer nutzen 2021 die Volatilitätsanpassung; 54 Versicherer sogar die Volatilitätsanpassung in Verbindung mit Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen.

Wie stark solche Hilfen wirken können, zeigt das Beispiel der PB Lebensversicherung AG: Um 797 Prozent wird die Quote durch die Hilfen verbessert (von 40 Prozent auf 837 Prozent). Nur zehn Lebensversicherer bleiben überhaupt übrig, die gar keine Übergangshilfen nutzen – zumeist mit Schwerpunkt im Risikogeschäft (Versicherungsbote berichtete).

In der privaten Krankenversicherung sind es hingegen nur neun Versicherer, die Übergangshilfen überhaupt nutzen:

  • Zur Volatilitätsanpassung allein greifen: die Axa, die Debeka, die Envivas, die Generali, die HUK-Coburg und die VRK. Die HUK-Coburg und die VRK sind hierbei Hilfsmaßnahmen- „Neulinge“, die erstmals zu einer Maßnahme greifen.
  • Einzig zu Übergangsmaßnahmen für die versicherungstechnischen Rückstellungen greift die Vigo.
  • Am umfangreichsten werden Hilfen von der Gothaer und der Allianz genutzt: Beide wenden sowohl die Volatilitätsanpassung als auch die Übergangsmaßnahmen für die versicherungstechnischen Rückstellungen an. Die Gothaer hebelt so den SCR-Wert von 434,4 Prozent (Nettoquote) auf 624,0 Prozent (Bruttoquote). Die Allianz hebelt ihren Wert von 502,0 Prozent auf eine Bruttoquote von 628,0 Prozent.

Alle PKV-Versicherer auch ohne Hilfen solvent

Anders als in der Lebensversicherung sind zudem alle privaten Krankenversicherer auch ohne Übergangshilfen in 2021 solvent (in der Lebensversicherung würden acht Versicherer ohne Übergangsmaßnahmen die Solvency-Latte reißen). Die durchschnittliche Nettoquote des PKV-Marktes liegt in 2021 bei 500,3 Prozent. Das sind 23,1 Prozentpunkte mehr als 2020.

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Einundzwanzig Krankenversicherer verbesserten ihre Nettoquoten in 2021. Allerdings mussten siebzehn Versicherer auch eine Verschlechterung ihrer Quoten ausweisen.

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