Diese Unsicherheiten müssen Makler ebenfalls auffangen. Für den Durchschnittsverbraucher ist es oft schwer nachvollziehbar, dass er als Versorgungsberechtigter von geringeren Garantiezusagen im Rahmen der BOLZ profitiert. Es geht darum, zu vermitteln, dass die Bruttobeitragsgarantie die eingezahlten Beiträge nur nominell absichert. Doch diese Sicherheit ist trügerisch, wenn bei Auszahlungsbeginn inflationsbereinigt weniger herausspringt, als ursprünglich eingezahlt wurde. Zudem bedeutet eine geringere Garantie keineswegs ein unkalkulierbares Verlustrisiko für den Arbeitnehmer. Denn bei der Entgeltumwandlung muss gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG immer eine “wertgleiche Versorgungszusage” erteilt werden. Es entsteht also in jedem Fall eine Anwartschaft, die im Verhältnis zum umgewandelten Gehaltsanteil steht.

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Auch wenn die Arbeitnehmer nicht ihre direkten Vertragspartner sind, sollten Makler das Informationsgespräch mit potenziell Versorgungsberechtigten nicht als lästige Pflichtübung betrachten. Eine gute bAV-Beratung durch einen Versicherungsexperten zahlt sowohl auf das Informationsbedürfnis des beauftragenden Unternehmens als auch auf das seiner Mitarbeitenden ein. Dazu gehört selbstverständlich auch eine gewissenhafte Dokumentation des Arbeitnehmergesprächs. Damit sorgen Makler für Transparenz und gleichzeitig auch für Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Wichtig dabei: Wer für die Beratungsdokumentation vorgefertigte Textbausteine benutzt, muss sicherstellen, dass diese die aktuellen Entwicklungen in der bAV abbilden können. Beim Deutschen Maklerverbund bieten wir unseren Mitgliedern für die Gesprächsdokumentation ein webbasiertes Tool. Daher können wir im laufenden Betrieb Aktualisierungen vornehmen und neue Textbausteine bereitstellen. Diese Aktualität ist bei einer Dokumentationssoftware jedoch nicht immer automatisch gegeben.

Bestehende Verträge und Versorgungsordnung mitdenken

Unternehmen übersehen häufig, dass auch die eigene Versorgungsordnung zur Haftungsfalle werden kann. Makler sollten im Zuge der Beratung darauf hinweisen, dass angesichts neuer bAV-Produkte Anpassungen erforderlich werden, um sich nicht angreifbar zu machen. Arbeitgeber müssen beispielsweise explizit auf reduzierte Garantien hinweisen. Außerdem sollten Unternehmen prüfen, ob ihr Informationsmaterial zur bAV und interne arbeitsrechtliche Dokumente wie Individual- oder Betriebsvereinbarungen dem aktuellen Stand entsprechen.

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