Die wichtigste Konsequenz aus der deutlichen Rechnungszinsabsenkung für die bAV ist, dass Vereinbarungen mit BZML faktisch nicht mehr umsetzbar sind, ohne dass der Arbeitgeber seiner Subsidiärhaftung nachkommen muss. Mit sicheren Anlageformen können die Versicherer im aktuellen Zinsumfeld die vollständige Bruttobeitragsgarantie nicht erreichen. Selbst bei günstigen und lang laufenden Verträgen wird bei einem Garantiezins von 0,25 Prozent zum Auszahlungszeitpunkt weniger als die gezahlte Beitragssumme verbleiben. Schließlich knabbern Abschluss- und Verwaltungskosten an der mageren Rendite.

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Haftungssicher zur bAV beraten

Auch über dieses Haftungsrisiko müssen Makler Arbeitgeber aufklären. Und zwar auch dann, wenn ein Arbeitnehmer bAV-Produkt, Versorgungsträger und Versicherungsvermittler selbst auswählt. De facto können Makler im Rahmen einer haftungssicheren Beratung nur noch BOLZ-Lösungen empfehlen. Viele Versicherer haben konsequenterweise bereits vor der Rechnungszinssenkung Tarife mit BZML aus ihrem Produktportfolio gestrichen. Makler müssen Unternehmen darauf hinweisen, dass Gesellschaften keine 100-prozentigen Beitragsgarantien mehr aussprechen und stattdessen Stufentarife anbieten, bei denen zwischen 50 und 80 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert werden.

Unsicherheitsfaktor Garantie

Da der Gesetzgeber keine Mindestleistung für die BOLZ definiert hat, stellt sich die Frage, welche Garantiehöhe angemessen ist. Das Thema wird in der Branche kontrovers diskutiert. Viele Experten gehen davon aus, dass bei der Altersvorsorge eine Garantiesumme von 80 Prozent auch für sicherheitsorientierte Anleger die beste Lösung ist. Sie stützen sich unter anderem auf eine Analyse des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften. Diese kommt zu dem Schluss, dass Garantien von 80 Prozent im derzeitigen Zinsumfeld für konservative Anleger bedarfsgerechter sind als Bruttobeitragsgarantien. Denn eine 100-prozentige Garantie dürfte sich inflationsbereinigt als reale Negativrendite erweisen. Während eine Garantie von 80 Prozent den Versicherern ausreichend Spielraum bietet, um Renditen oberhalb des Inflationsausgleichs zu erwirtschaften. Denn dies erlaubt den Gesellschaften, einen Teil der Anlagesumme in ertragreichere Anlageformen zu investieren, die jedoch naturgemäß mit einem höheren Verlustrisiko einhergehen.

Manche Branchenexperten halten sogar Garantieversprechen von 50 Prozent für zulässig. Sie argumentieren, dass dies dem vom Europäischen Gerichtshof geforderten Mindestschutz bei Arbeitgeberinsolvenzen entspräche. Andere wiederum sind der Meinung, dass nur eine 100-prozentige Garantie seitens der Versicherer Arbeitgeber vollständig enthaften könne und dass das Anlagerisiko nicht zulasten der Arbeitnehmer gehen dürfe. Wie dies angesichts der Lage an den Finanzmärkten umgesetzt werden kann, steht auf einem anderen Blatt.

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Welche Auswirkungen die Garantiehöhen in der Praxis haben, wird sich erst in der Zukunft zeigen und sicherlich auch die Gerichte beschäftigen. Da die betreffenden Verträge erst in Jahrzehnten ablaufen, ist es möglich, dass sich in der Zwischenzeit ein enormes Haftungspotenzial für die Unternehmen aufbaut. Auf diese Unsicherheiten müssen Makler bei der Beratung eingehen und dies entsprechend dokumentieren, um nicht selbst haftbar gemacht zu werden. Dafür ist es elementar, die aktuellen Entwicklungen in der bAV im Blick zu behalten. Dies kann auch im Rahmen der verpflichtenden Weiterbildungszeit erfolgen, die Makler ohnehin absolvieren müssen. Der Deutsche Maklerverbund stellt seinen Mitgliedern beispielsweise ein kostenloses Webinar bereit, in dem die bAV-Expertin und Fachbuchautorin Ulrike Janitz-Seemann in 15 Minuten ein umfassendes Update zu Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung 2022 gibt (www.demv.de/schulungen).

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