Versicherungsbote fragte auch beim Bundesverband Finanzdienstleistungen (AfW) nach. Dessen Vorstand Rechtsanwalt Norman Wirth sieht wettbewerbsrechtlich keinen Ansatz, da nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit aufgerufen wird. Doch Gewerbsmäßigkeit ist die Voraussetzung für die Zulassungspflicht, so der Fachanwalt für Versicherungsrecht. Aber Wirth führt weiter aus: „Kritikwürdig ist der Aufruf von Finanztip allemal. Nicht umsonst gibt es die Vorgaben zur Qualifizierung, Weiterbildung, Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, Beratung und Dokumentation bei der gewerblichen Versicherungsberatung und -vermittlung. Das ist was für Fachleute und nicht für Laien. Jemandem wegen einer gewissen Ersparnis zu raten, von einem Volltarif in den Basisschutz der PKV zu wechseln, ist schon mehr als gewagt. Schwer vorstellbar, dass ein Laie die damit verbundenen, erheblichen Konsequenzen überblickt. Finanzbildung ist gut und extrem wichtig. Dazu tut Finanztip auch seinen Teil. Das ist positiv hervorzuheben. Aber gerade bei komplexen und beratungsintensiven Produkte müssen Profis ran. Zum Gegenteil aufzurufen, ist negativ hervorzuheben.“

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Versicherungsbote fragte auch bei Finanztip nach und machte dabei auf deren eigenen Ratgeber zum PKV-Tarifwechsel aufmerksam. Dort heißt es: „Wichtig ist, dass der Berater Dir die Unterschiede zwischen Deinem bisherigen Tarif und den möglichen Alternativen genau erklärt. Er sollte aufzeigen, welche Leistungen sich bei einem Tarifwechsel verschlechtern oder verbessern würden. Bestehe auf einer verständlichen, schriftlichen Übersicht über die Leistungen und Unterschiede der Tarife. So kannst Du die Vor- und Nachteile eines Wechsels in Ruhe abwägen.“ Diesen Anspruch müsste doch auch der Enkel, der im Finanztip-Szenario seine Großeltern zum PKV-Tarifwechsel berät, erfüllen? Steht das im Widerspruch zum Instagram-Posting, in dem der Eindruck erzeugt wird, Tarifwechselberatung könne auch ohne Sachkunde erbracht werden?

Finanztip ergänzte in seiner Antwort das Zitat aus dem PKV-Tarifwechsel-Ratgeber: „Der angebotene Tarif enthält nicht unbedingt dieselben Leistungen wie Dein alter Tarif. Vergleiche deshalb genau. Dabei kannst Du Dich von einem Versicherungsmakler oder -berater oder einer Verbraucherzentrale unterstützen lassen. Unsere Übersicht bietet Orientierung, welche Leistungen wichtig sind.“ Und schreibt dazu: „Natürlich kann jede Enkelin und jeder Enkel dem Opa vorschlagen, sich gemeinsam seine Verträge anzusehen. Informationen für das Vorgehen findet unsere Community in unserem Ratgeber.“

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Schade ist allerdings, dass sich die Instagram- und Facebook-Nutzer den Hinweis auf den PKV-Tarifwechsel-Ratgeber selbst hinzudenken müssen. Er fehlt sowohl auf dem Schaubild als auch im Begleit-Text. Die einzige Verbindung zwischen dem Instagram-Posting und dem PKV-Tarifwechsel-Ratgeber wurde durch die Fragestellung von Versicherungsbote hergestellt. Wie gelegen Finanztip die eigene Community ist, zeigt sich auch an der Tatsache, dass auf die eingangs erwähnten Kritiken bei Instagram bis heute nicht reagiert wurde.

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