BeglaubigungGenerell besteht keine Forderung nach Beglaubigung der Unterschrift bei Vorlage von Vorsorgedokumenten bei Ämtern und Behörden. Um dennoch Schwierigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, sich die Unterschrift beglaubigen zu lassen. Das kann die Stammeinheit des Soldaten übernehmen.mohamed_hassan / pixabay
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