Parallel zur zweistufigen Anhebung sollen auch die Vergütungen für Auszubildende um jeweils 50 Euro klettern. Darüber hinaus sollen die Auszubildenden Einmalzahlungen in Höhe von 300 Euro und 250 Euro, sowie einen Übernahmeanspruch nach erfolgreich absolvierter Ausbildung erhalten. Zudem wurden das Altersteilzeitabkommen und der sogenannte tarifliche Arbeitszeitkorridor jeweils bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Weiterhin wurde die Gewährung des Mehrarbeitszuschlages für Teilzeitkräfte bei Überschreiten der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit vereinbart.

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Der AGV und die Gewerkschaften haben sich auf einen Tarifabschluss mit folgenden Eckpunkten geeinigt:

  • Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 26 Monate (vom 1. Februar 2022 bis 31. März 2024).
  • In den ersten sieben Monaten–von Februar bis einschließlich August 2022–gilt der Tarifvertrag vom 30. November 2019 unverändert fort.
  • Alle Angestellten erhalten mit dem Mai-Gehalt 2022 eine einmalige zusätzliche Zahlung in Höhe von 550 Euro und mit dem Mai-Gehalt 2023 eine einmalige zusätzliche Zahlung in Höhe von 500 Euro. Teilzeitbeschäftigte und Angestellte, deren Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis umgewandelt worden ist, erhalten die Einmalzahlungen anteilig.
  • Die Tarifgehälter (einschließlich Tätigkeits- und Verantwortungszulagen) werden ab 1. September 2022 um 3,0 % und ab 1. September 2023 um weitere 2,0 % linear erhöht.
  • Überdurchschnittliche Anhebung der Vergütungen für Auszubildende: im ersten Ausbildungsjahr von aktuell 1.070 Euro um 50 Euro (+4,7 Prozent) auf 1.120 Euro ab 1.September 2022 und um weitere 50 Euro (+ 4,5 Prozent) auf 1.170 Euro ab 1. September 2023; im zweiten Ausbildungsjahr von aktuell 1.145 Euro um 50 Euro (+ 4,4 Prozent) auf 1.195 Euro ab 1. September 2022 und um weitere 50 Euro (+ 4,2 Prozent) auf 1.245 Euro ab 1. September 2023; im dritten Ausbildungsjahr von aktuell 1.230 Euro um 50 Euro (+ 4,1 Prozent) auf 1.280 Euro ab 1.September 2022 und um weitere 50 Euro (+ 3,9 Prozent) auf 1.330 Euro ab 1. September 2023 Ferner erhalten die Auszubildenden mit der Mai-Vergütung 2022 eine einmalige zusätzliche Zahlung in Höhe von 300 Euro und mit der Mai-Vergütung 2023 eine ein- malige zusätzliche Zahlung in Höhe von 250 Euro.
  • Anspruch für Ausgebildete mit guten Leistungen nach Abschluss ihrer Ausbildung in ein für zwölf Monate befristetes Arbeitsverhältnis, allerdings künftig mit der Maßgabe, dass das ausbildende Unternehmen den Ausgebildeten ein Arbeitsverhältnis auch mit einem Partnerbetrieb anbieten kann. Dies gilt nur bis 31. Dezember 2024. Das ausbildende Unternehmen kann von der Übernahme absehen, sofern die betrieblichen Leistungen und/oder Gründe in der Person oder dem Verhalten des Auszubildenden einer Übernahme widersprechen.
  • Die Schichtzulage wird beim Zweischichtbetrieb ab 1. September 2022 von aktuell 200 Euro auf 206 Euro und ab 1. September 2023 von 206 Euro auf 210 Euro sowie beim Dreischichtbetrieb ab 1. September 2022 von aktuell 380 Euro auf 391 Euro und ab 1. September 2023 auf 399 Euro erhöht.
  • Verlängerung der Altersteilzeitabkommen für den Innendienst und für den organisierenden Werbeaußendienst zu unveränderten Bedingungen – d.h. ohne Rechtsanspruch – um zwei Jahre bis 31. Dezember 2024.
  • Verlängerung des sog. tariflichen Arbeitszeitkorridors zu unveränderten Bedingungen um zwei Jahre und drei Monate bis 31. Dezember 2024.
  • Verlängerung des Tarifvertrages zur Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei Arbeitnehmerüberlassung (von 18 auf 48 Monate) um zweieinhalb Jahre bis 31. Dezember 2024.
  • Gewährung des Mehrarbeitszuschlages für Teilzeitkräfte bei Überschreiten der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (und nicht erst bei Überschreiten der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit von 38 Wochenstunden) ab 1. Oktober 2022.
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