„Obwohl Europa eine der höchsten individuellen Sparquoten der Welt aufweist, ist die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten im Vergleich zu anderen Volkswirtschaften nach wie vor sehr gering“, schreibt die EU-Kommission und will das ändern.

Anzeige

Wie Kleinanlegern Vertrauen und Sicherheit gegeben werden sollen, damit sie sich stärker auf dem Kapitalmarkt engagieren, war Gegenstand eines Konsultationsverfahrens, das am 21. März abgeschlossen wurde.

Bereits vor Abschluss dieser Konsultationen identifizierte die EU-Kommission mögliche Ansatzpunkte für Verbesserungen: Die sogenannte Eignungs- und Angemessenheitsprüfung. So sollte die Konsultation auch untersuchen, ob Kleinanleger von einer neuen Art der Eignungsprüfung profitieren würden, wenn sich diese „auf ihre Situation und ihre Anlagebedürfnisse konzentriert und sie auf ihrem Anlageweg besser unterstützen könnte“, so die EU-Kommission.

Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nahm an dem Konsultationsverfahren teil und fasste die Vorschläge der EU-Kommission so zusammen:

Anzeige

  • Die Vorschläge der Kommission umfassen auch ausdrücklich versicherungsbasierte Anlageoptionen.
  • Damit Vermittler und Produktgeber leichter gewechselt werden können, soll die ‚personalisierte Anlagestrategie‘ (das Ergebnis der Eignungs- und Angemessenheitsprüfung) maschinenlesbar und portabel sein.
  • Den Vorstellungen der EU-Kommission zufolge soll auch festgelegt werden, inwieweit es Vermittlern erlaubt sein sollte, von der einmal festgelegten ‚personalisierten Anlagestrategie‘ abzuweichen und wann sie aktualisiert werden muss.

GDV kritisiert Kommissions-Pläne

Der Versicherer-Verband kritisierte die Pläne der EU-Kommission. So würden sich versicherungsbasierte Anlageprodukte grundlegend von anderen Anlageprodukten unterscheiden. Diesen Unterschiede müssten besser berücksichtigt werden, forderte der GDV. „Die Vorschläge haben das Potenzial, die Produktauswahl und den Zugang zu qualitativ hochwertiger Beratung einzuschränken“, so der Verband.

Zudem biete die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) ausreichenden Schutz und habe sich in der Praxis bewährt. Hinweise darauf, dass eine Änderung des Rechtsrahmens erforderlich sei, gäbe es laut GDV nicht.

Anzeige

Kritik übte der Verband auch an der Konsultationsfrist. Die fiel mit gerade mal vier Wochen sehr knapp aus.

Seite 1/2/

Anzeige