1998 etablierte sich ein Wolfspaar auf einem Truppenübungsplatz im Nordosten Sachsens. Zwei Jahre später gelang der Nachweis, dass das Paar Nachwuchs aufzog. Das ist nun über zwanzig Jahre her und die 2016 eingerichtete „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ (DBBW) verzeichnet eine stetige Zunahme der Wolfspopulation. Im Dezember 2021 wurden die Zahlen des jüngsten Wolfsmonitorings vorgestellt. Demnach nahm die Zahl der in Deutschland festgestellten Wolfsrudel um 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu. In Niedersachsen sogar um 50 Prozent. Insgesamt geht der ‚Wolfsbericht‘ von etwa 400 ausgewachsenen Wölfen in Deutschland aus.

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Und mit der Ausbreitung der Wildtiere nehmen auch die wolfsverursachten Schäden zu (siehe Grafik). Wurden 2019 noch 887 Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere verzeichnet, denen 2.894 Tiere zum Opfer fielen, verletzt wurden oder als vermisst gelten, waren es 2020 942 Übergriffe, bei denen 3.959 Nutztiere zu Schaden kamen. Pro Wolfsangriff wurden durchschnittlich 3,8 Tiere getötet. Bei den von Wölfen 2020 getöteten oder verletzten Nutztieren in Deutschland handelte es sich zu 89,3 Prozent um Schafe oder Ziegen, 6,3 Prozent um Gatterwild und in 3.9 Prozent um Rinder (meist Kälber).


Um die finanziellen Schäden durch Wolfsrisse in Grenzen zu halten, fördern die Bundesländer Schutzmaßnahmen und leisten Ausgleichszahlungen für Nutztiere (siehe Grafik), die von Wölfen getötet, verletzt oder nach einem Wolfsangriff vermisst werden. Wie hoch die Fördermittel sind, an welche Bedingungen sie geknüpft sind und für welche Schutz-Maßnahmen sie gelten, unterscheidet sich allerdings von Bundesland zu Bundesland. Eine Übersicht über die unterschiedlichen Förderungen ist auf dem Portal ‚agrarheute‘ zusammengestellt. Ein weiteres Problem: In den meisten Bundesländern gibt es keinen Rechtsanspruch auf Ausgleichszahlungen, sondern es handelt sich um eine sogenannte ‚Billigkeitsleistung‘.


Die Versicherungskammer Bayern hat deshalb ihre Weidetierversicherung erweitert. Nun werden auch Tierverluste infolge von Wolfsrissen oder anderer großer Beutegreifer wie Bär oder Luchs ersetzt. Mitversichert sind auch Abstürze von panischen Tieren auf der Flucht.

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Leistet das Bundesland, in dem der Versicherte lebt, Ausgleichszahlungen, werden diese mit der Versicherungsleistung verrechnet, so die VKB auf Nachfrage von Versicherungsbote. Den Wert des Tieres könne der Landwirt für jedes Tier individuell festlegen. „Dies garantiert im Schadenfall die notwendige Summe, die für den Zukauf eines Ersatztiers erforderlich ist“, so die VKB. Als Nachweis eines Wolfsangriffs genügt der VKB ein tierärztliches Gutachten. Rinder und Pferde können bei der Weidetierversicherung der Versicherungskammer Bayern mitversichert werden.

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