Aus meiner Sicht bieten sich drei wesentliche Vorteile:

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  1. Wachstum auf vielen Ebenen. Wer es schafft, die Kosten der Beratung vom Produkt zu trennen und sich entsprechend honorieren zulassen, gewinnt an Klarheit und Selbstvertrauen.
  2. Schmerzen der Kunden sofort tilgen. Der Kunde hat in der Altersvorsorge immer Schmerzen. Bei der Honorarvermittlung sofort - nämlich bei Rechnungsstellung. In der Provisionswelt kommt der ‚Schmerz‘ nach circa 6 Jahren, wenn er seinen Rückkaufswert versteht, trotz Erklärung im Abschlusstermin. Nach 7 Jahren Honorarvermittlung kann ich sagen: Die Mehrzahl meiner Kunden wünscht sofortige ‚Schmerztilgung’.
  3. Mehr Flexibilität. Als Honorarvermittler kann man die Honorierung flexibel zum Kunden und zur Situation wählen. Beispielsweise verkaufen wir ein Deckungsstockprodukt für Einmalbeiträge als Festgeldersatz. Das lösen wir mit einer klassischen Rentenversicherung als Nettotarif. In der Provisionswelt wäre das unmöglich.

Haben Sie auch bereits Erfahrung mit Servicevereinbarungen? Wenn ja: Welche Services werden besonders nachgefragt - und wie ist hier die Bereitschaft der Kunden, dafür zu zahlen?

Ja, wir arbeiten seit 2014 erfolgreich mit Servicevereinbarungen. Unsere Durchdringungsquote im Kundenstamm liegt zwischen 50 – 60 Prozent. Besonders wird die Weitergabe von Nachlässen (u.a. Sachversicherungen, Depot), Schadenpremiumservice und Geldcoaching (Traumzeitplanung) im vereinbarten Jahresrhythmus nachgefragt. Die Akzeptanz der Kunden hängt hier - genau wie die Akzeptanz der Honorarvermittlung - vom Berater ab. Hat der Berater das Thema Servicevereinbarungen „gefressen“ oder besser ausgedrückt: verinnerlicht, werden die meisten Kunden es kaufen.

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Mehr zum Buch und zum Autor finden Interessierte auf dieser Webseite: www.robert-peukert/autor

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