Seit 1. Juli 2018 müssen Lebensversicherer ihre Kunden mindestens einmal im Jahr umfassend darüber informieren, welchen Wert der Altersvorsorge-Vertrag hat.

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Dazu verlangt der Gesetzgeber folgende Angaben (§ 155 VVG):

  • die vereinbarte Leistung bei Eintritt eines Versicherungsfalles zuzüglich Überschussbeteiligung zu dem in der Standmitteilung bezeichneten maßgeblichen Zeitpunkt,
  • die vereinbarte Leistung zuzüglich garantierter Überschussbeteiligung bei Ablauf des Vertrags oder bei Rentenbeginn unter der Voraussetzung einer unveränderten Vertragsfortführung,
  • die vereinbarte Leistung zuzüglich garantierter Überschussbeteiligung zum Ablauf des Vertrags oder zum Rentenbeginn unter der Voraussetzung einer prämienfreien Versicherung,
  • den Auszahlungsbetrag bei Kündigung des Versicherungsnehmers,
  • die Summe der gezahlten Prämien bei Verträgen, die ab dem 1. Juli 2018 abgeschlossen werden; im Übrigen kann über die Summe der gezahlten Prämien in Textform Auskunft verlangt werden.

Doch obwohl diese gesetzliche Regelung nun über vier Jahre alt ist, würden einige Anbieter beispielsweise keine Angaben zur Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung machen, so Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg gegenüber ntv. Zudem würde es den Standmitteilungen an Übersichtlichkeit mangeln, so die Verbraucherzentrale Hamburg auf ihrer Webseite. Dort bitten die Verbraucherschützer auch darum, dass Versicherte ihre Standmitteilungen nach Hamburg schicken. Ziel der Aktion: Die Verbraucherschützer wollen sich einen aktuellen Überblick darüber verschaffen, ob die Lebensversicherer die gesetzlichen Vorschriften einhalten.

Ein Anliegen, das die Verbraucherschützer mit anderen Marktteilnehmern gemeinsam haben. So widmete sich der Zweitmarkt-Händler PolicenDirekt dieser Frage bereits mehrfach. Vergangenes Jahr stellten die Frankfurter fest, dass 66 von 74 Lebensversicherern die gesetzlichen Mindestanforderungen komplett erfüllten (Versicherungsbote berichtete).

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Ganz unberechtigt sind die Vorbehalte der Verbraucherschützer dennoch nicht. Denn auch PolicenDirekt kam zu gemischten Ergebnissen: „Vollständigkeit der Werte bedeutet allerdings nicht Verständlichkeit. Sehr oft fehlen weitere Angaben, um die Vertragsentwicklung auch nachvollziehen zu können“, so Hennig Kühl, Chefaktuar von PolicenDirekt. Viele dieser zusätzlichen Angaben sind allerdings keine Pflicht.

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