Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung. Seit der Einführung der Sachkundeprüfung war die Zahl der zugelassenen Vermittler stetig nach oben geklettert. Lediglich im letzten Quartal 2017 war die Zahl erstmals leicht zurückgegangen. Im Oktober 2019 folgte ein leichter Abwärtstrend, dem ein auf und ab folgte. Über das gesamte Jahr 2020 stieg die Zahl aber um genau 132 Personen.

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Im vierten Quartal 2021 geht es erneut wieder aufwärts. Zum 1. Januar 2022 sind bundesweit 39.084 Personen im DIHK-Register gemeldet. Das sind 310 Vermittler mehr als im Oktober. Über das gesamte Jahr stieg die Zahl um genau 978 Personen. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) hervor.

Von der Gesamtzahl der Finanzanlagenvermittler dürfen aktuell 38.626 Personen Investmentfonds vermitteln. Innerhalb von einem Jahr ist das ein Zuwachs von 986 Vermittlern. Die Vermittlung von geschlossenen Fonds ist zum Stichtag 1. Januar 8.464 Vermittlern erlaubt. Vor einem Jahr waren es noch 91 mehr.

Honorar-Finanzanlagenberater im Aufwind

Ebenfalls gesunken ist die Zahl der Vermittler von Vermögensanlagen nach § 34f Abs. 1 Nr.3 GewO. Waren im Januar 2021 noch 5.652 Personen im Vermittlerregister eingetragen, sind es nun 5.474.

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Bei den Honorar-Finanzanlagenberatern nach §34h Gewerbeordnung gab es in den vergangenen zwölf Monaten sehr viel Bewegung. Hier sind 256 Vermittler in der DIHK-Datenbank gelistet. Zum Jahresbeginn 2021 waren es noch 208 registrierte Honorar-Finanzanlagenberater. Das ist ein Plus von 48 Vermittlern oder stolzen 23,1 Prozent.

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