Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit

Bislang betrug die Wartezeit bei den klassischen Leistungsarten bis zu drei Monate. Es zeichnet sich die Tendenz ab, dass sich bei vielen Leistungsarten die Wartezeiten verringern oder gar ganz entfallen, wie zum Beispiel beim Vertragsrechtsschutz. Beim Arbeitsrechtsschutz dagegen hält sich die dreimonatige Wartezeit weiterhin hartnäckig. Trotzdem entwickelt sich die Wartezeit bei Rechtsschutzversicherungen generell rückläufig – eine, wie ich finde, erfreuliche Tendenz.

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Situative Rechtsschutzversicherung

Situative Versicherungen im Rechtsschutz sind mir nicht bekannt. Situativ bedeutet, dass jemand sich aus einer spontanen Situation heraus für einen begrenzten Zeitraum absichern möchte. Voraussetzung für ein situatives Versicherungsangebot ist meines Erachtens ein hoher Digitalisierungsgrad bei Versicherern und Versicherten gleichermaßen. Leistungen müssen schnell hinzugebucht und wieder abbestellt werden können.

Dazwischen liegen eventuell nur wenige Stunden, die es zu versichern gilt. Prozesse müssen komplett abgebildet, automatisiert, digitalisiert, auf Datenschutzkonformität geprüft und vor allem gegen Missbrauch gesichert werden. Und es muss sich am Ende des Tages rechnen. Diesen Digitalisierungsgrad haben wir aus meiner Sicht noch lange nicht erreicht, auch wenn es bereits vielversprechende InsurTech-Unternehmen gibt. Außerdem ist für diese Art der Versicherungsleistung sowohl die Digitalisierungsbereitschaft als auch das Sicherheitsbedürfnis des Kunden entscheidend. Als Versicherungsmakler mit meinem hybriden Geschäftsmodell „Versicherungskonzept“ habe ich auf allen Seiten die Herausforderungen der Digitalisierung kennengelernt und beobachte die Entwicklung mit regem Interesse. Ich freue mich auf das, was die Zukunft bringt.

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Hinweis: Der Text erschien zuerst im Versicherungsbote Fachmagazin 02/2021.

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