Seit Überarbeitung der Mindestzuführungsverordnung (MindZV) sind – gemäß Paragraf 15 – Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen für jedes Geschäftsjahr auszuweisen. In der hierfür per Verordnung (Anlage eins) vorgeschriebenen Tabelle werden auch Kapitalerträge und Garantieverpflichtungen (unter „Rechnungszins“) gegenübergestellt.

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Dies motiviert Rating-Unternehmen und Zweitmarkt-Anbieter regelmäßig zur Auflistung jener Lebensversicherer, die in einem Geschäftsjahr nicht genügend Kapitalerträge erzielten, um Zinsgarantien für die Kunden zu bedienen. Aktuell haben die Versicherungsberater von Zahl und Recht eine entsprechende Liste von Lebensversicherern mit negativem Zinsergebnis veröffentlicht.

Zahl der betroffenen Versicherer steigt

Und aktuell sind es 33 von 81 Lebensversicherern, die nicht mehr genügend Rendite am Kapitalmarkt erzielen konnten, um Garantieversprechen an die Kunden zu erwirtschaften. Die Zahl steigt in Zeiten der niedrigen Zinsen Jahr um Jahr – in 2019 waren es erst 24 Lebensversicherer, die über Kapitalerträge die Garantiezinsen nicht decken konnten.

Die Daten offenbaren unter anderem, wie klassische Lebens- und Rentenpolicen auf den Gesellschaften lasten. Denn viele Versicherer haben noch Millionen hochverzinste Altverträge in ihrem Bestand, die einen Garantiezins zwischen 2,25 Prozent und bis zu vier Prozent vorsehen. Das Problem: Garantien müssen die Versicherer zum Großteil mit langjährigen und festverzinslichen Anleihen absichern, zum Beispiel Bundesanleihen – also genau mit jenen Papieren, die im Niedrigzins-Umfeld nichts mehr einbringen. Branchenweit liegen noch 83,2 Prozent der Einnahmen in festverzinslichen Anlagen (Versicherungsbote berichtete).

Zinszusatzreserve als „Brandbeschleuniger“

Aber nicht nur der Zwang zu zinsabhängigen Anlageformen belastet das Kapitalergebnis der Versicherer. Zugleich fließen viele Gelder in die gesetzlich vorgeschriebene Zinszusatzreserve (ZZR), die als obligatorischer Puffer für Altgarantien gefordert ist. Und hier wirken sich die niedrigen Zinsen ebenfalls wie ein Brandbeschleuniger aus.

Denn die Berechnung der Zinszusatzreserve ist an einen Referenzzins gebunden – gesetzliche Grundlage ist Paragraph 5 der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) in Verbindung mit Paragraph 341f des Handelsgesetzbuchs (HGB). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt den Referenzzins jeweils Ende September. Seit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) von 2014 orientieren sich Referenzzins und damit auch Zinszusatzreserve am Niveau von Null-Kupon-Euro-Zinsswapsätzen mit einer Laufzeit von zehn Jahren (Versicherungsbote berichtete).

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Die Null-Kupon-Euro-Zinsswapsätze freilich werden durch die niedrigen Zinsen ebenfalls gedrückt, so dass auch der Referenzzins im Sinkflug ist. In 2014 lag er noch bei 3,15 Prozent und in 2018 bei 2,09 Prozent. Zuletzt aber, in 2020, lag er bei 1,73 Prozent. Bestände mit einem Rechnungszins ab 1,75 Prozent aufwärts sind von der Zinszusatzreserve betroffen und müssen auf den Referenzzins nachreserviert werden. Immer geringere Beträge müssen also immer höhere Nachreservierungen erwirtschaften – ein Teufelskreis.

Die 33 Gesellschaften mit negativem Zinsergebnis

Was aber bedeutet es, wenn Lebensversicherer ein negatives Zinsergebnis erzielen? Die betroffenen Versicherer müssen dann Geld aus den Reserven und aus Risiko­-­ und anderen­ Überschüssen beisteuern – und das schmälert auch die Überschussbeteiligung des Kunden erheblich. Allerdings sollte man keine zu einfachen Rückschlüsse vom Zinsergebnis auf die Solvenz eines Versicherers ziehen.

Denn geht es um die Krisenfestigkeit der Lebensversicherer, spielen Kennzahlen wie die Solvenzquoten eine wichtigere Rolle und geben ein umfangreicheres Bild über Finanzstärke und Sicherheitspolster der Unternehmen. Unter dieser Prämisse seien nun die Versicherer mit negativem Zinsergebnis in 2020 vorgestellt (die Tabelle wurde von Zahl und Recht übernommen):

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@Zahl&Recht

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