Die schlechte Nachricht für Privatversicherte: Im kommenden Jahr wird sich die Private Pflegepflichtversicherung (PPV) verteuern, weil die Assekuranzen einen Corona-Zuschlag berechnen. Die gute Nachricht: Dieser Aufschlag ist auf das Jahr 2022 begrenzt und die Mehrkosten sind überschaubar. Für Versicherte ohne Beihilfeanspruch beträgt der Corona-Zuschlag 3,40 Euro pro Monat, sodass aufs Jahr gerechnet knapp 41 Euro extra gezahlt werden müssen. Dies teilt der PKV-Verband auf seiner Webseite mit.

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Grund sei der gesetzliche Pflegerettungsschirm, den die Bundesregierung im letzten Jahr beschlossen hatte, um Mehrausgaben infolge der Coronakrise zu finanzieren. Die Private Pflegepflichtversicherung wurde gesetzlich verpflichtet, sich entsprechend ihres Anteils von insgesamt rund 9,2 Millionen Versicherten an der Finanzierung des Rettungsschirms zu beteiligen. Dieser Kostenanteil betrage gut 480 Millionen Euro und werde nun über den befristeten Corona-Zuschlag ausgeglichen, berichtet der PKV-Verband. Bei privatversicherten Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Zuschlags.

Für Beihilfeberechtigte wird es teurer

Deutlich mehr stellt der PKV-Verband den Beihilfeberechtigten in Rechnung. Sie müssen einen monatlichen Zuschlag von 7,30 Euro zahlen - und damit mehr als das Doppelte wie die anderen Privatversicherten. Die höheren Kosten begründet der Verband ebenfalls damit, dass die Kosten des Pflege-Rettungsschirms nach der Zahl der Leistungsempfänger zu verteilen sind. Und Beamte sind in der privaten Pflegepflichtversicherung die mit Abstand größte Kundengruppe. Etwa 75 Prozent der Leistungsempfänger seien in der Tarifstufe der Beihilfe-Empfänger, rechnet der Verband vor. Weil die Beihilfe nicht am Corona-Zuschlag beteiligt sei, müssten die Versicherten den Extrabeitrag zu 100 Prozent selbst stemmen.

Wer muss den Corona-Zuschlag zahlen?

  • Alle „Normalversicherten“ in der Privaten Pflegepflichtversicherung sowohl mit als auch ohne Beihilfeanspruch.
  • Studentinnen und Studenten ebenso wie Fach- und Berufsschülerinnen und -schüler sowie Praktikantinnen und Praktikanten, die nicht beitragsfrei mitversichert sind.
  • Anwartschaften, in denen Alterungsrückstellungen gebildet werden (so genannte große Anwartschaften).
  • Beitragspflichtige Kinder (dabei handelt es sich um seltene Fälle, in denen die Kinder eigenes Einkommen über 400 Euro im Monat haben, z.B. aus Waisenrente).

Der Pflegerettungsschirm der Bundesregierung wurde bis Ende 2021 verlängert. Er sollte unter anderem einen Ausgleich dafür schaffen, dass Pflegeheime während der Corona-Pandemie weniger belegt waren, zugleich aber mehr Personal notwendig wurde, um etwa die Einhaltung der Quarantäne und Schutzmaßnahmen zu gewähren. Auch mussten zusätzliche Schutzkleidung und Coronatests eingekauft werden.

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