Die laufenden Gebühren von ETFs sind deutlich günstiger als die von traditionellen Fonds, und die Beliebtheit steigt. In den USA haben passive Anlagen einen Anteil am verwalteten Vermögen in Publikumsfonds von 35 bis 40 Prozent. Der weltgrößte Vermögensverwalter Blackrock erhöhte seine Wachstumsprognose für ETF-Sparpläne in Deutschland. Bis 2025 soll sich der Zahl der Verträge in Deutschland auf neun Millionen mehr als vervierfachen.

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Internationalität und Vermögensschutz durch liechtensteinisches Recht

ETFs sind ein ideales Instrument, Vermögen zu schützen und die weitreichenden Chancen an den Kapitalmärkten flexibel und günstig auszunutzen. Teilauszahlungen und Zuzahlungen sind jederzeit möglich. Das ist gerade bei einem langfristigen Horizont ein deutlicher Mehrwert, da eine ETF-Police an die sich wandelnden Lebenssituationen angepasst werden kann. Bestimmte strukturierte Lösungen, beispielsweise in Form einer flexiblen fondsgebundenen privaten Rentenversicherung, bieten den Zugang zu einem solchen Konzept gegen Einmalbetrag oder laufende Prämie. Das ermöglicht später eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung.

Dazu kommt die Internationalität durch den liechtensteinischen Vermögensschutz: Die Diversifikation über das Ausland ist für deutsche Anleger ein entscheidender Faktor in der Sicherung ihrer Gelder. Und insbesondere die Steuervorteile schaffen eine starke Performance-Attribution für langfristig orientierte Sparer. Die Besteuerung erfolgt bei Auszahlung oder bei Eintritt des Versicherungsfalls. Bei einer Gestaltung als Police entfällt zudem die Vorabpauschale. Entnahmen oder Auszahlung aus der Police nach dem 62. Lebensjahr werden nur mit der Hälfte des persönlichen Steuersatzes versteuert. Das gilt auch bei einer Verrentung. Die Steuer wird damit nicht komplett umgangen, bis zur Entnahme aber gestundet. So profitiert der Anleger während der Laufzeit der Versicherung vom vollen Zinseszinseffekt, während die Abgeltungsteuer in herkömmlichen Depots die Gewinne kontinuierlich reduziert. Wird das Vermögen aus der ETF-Police aufgrund des Ablebens der versicherten Person an die Begünstigten ausgezahlt, fallen weder Einkommens- noch Abgeltungsteuer an. Damit wird über eine ETF-Lebensversicherungspolice auch die Vermögensnachfolge steuerlich erleichtert.

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