Die angekündigten Soforthilfen der Bundesregierung für die Opfer der Unwetter-Katastrophe, hält FDP-Chef Christian Lindner für „angemessen und richtig“. Das sagte er im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF. Insgesamt soll das Hilfspaket 400 Millionen Euro umfassen, die je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden.

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Dass sich die Maßnahmen an jenen von 2013 orientieren, hält Lindner ebenfalls für richtig, um schnelle und wirksame Hilfe zu leisten. Doch sollte man bei den Staatshilfen unterscheiden zwischen Menschen, die versichert sind und solchen, die keinen Versicherungsschutz haben? Oder ist es Zeit für eine Pflichtversicherung? „Ja, ich bin offen für eine solche Diskussion, ob man eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für Hausbesitzer einführt. Es ist nicht ganz einfach zu entscheiden, ob man so etwas macht oder nicht“, so die Antwort von Lindner. „In der akuten Nothilfe sollten keine Unterschiede zwischen Versicherten und Nicht-Versicherten gemacht werden, so der Liberale. Die Betroffenen sollten jetzt keinen zusätzlichen Unsicherheiten ausgesetzt werden.

Pflichtversicherung vs. Prävention?

Nach der Flutkatastrophe von 2013 wurde die (Wieder-)Einführung einer Elementarschaden-Versicherungspflicht für Hausbesitzer intensiv debattiert. So forderte etwa die Partei Die Linke, dass Maßnahmen zu einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden vorangetrieben werden sollten.

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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) argumentierte dagegen: „Eine solche Pflichtversicherung ist ein Feigenblatt, denn sie löst das eigentliche Problem nicht. Sie nimmt jeglichen Anreiz für bauliche Schutzmaßnahmen, weil im Schadenfall Geld von der Versicherung kommt. Wer würde da freiwillig in gefließte Keller, Schutzmauern oder dichte Fenster investieren“, so der damalige Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung Jörg von Fürstenwerth. „Eine Pflichtversicherung nimmt jeglichen Anreiz für Schutzmaßnahmen in den Gefahrenzonen. Schließlich wird im Schadenfall immer gezahlt – und zwar unabhängig davon, ob der Versicherte zuvor in Präventionsmaßnahmen investiert hat oder nicht. Zudem wäre die Pflichtversicherung ein Freibrief, um weiter in überschwemmungsgefährdeten Gebieten zu bauen“, erklärte der GDV-Hauptgeschäftsführer damals weiter. Argumente, die auch heute Beachtung verdient haben.

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