Wer Hartz IV bezieht, kann sich vom Jobcenter die private Haftpflicht als Unterkunftskosten erstatten. Dies hat mit einem aktuellen Urteil das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Demnach zählt ein solcher Vertrag zu den erstattungsfähigen Unterkunftskosten, wenn der Vermieter einen solchen Vertrag verlangt und die Police Schäden absichert, die im Zusammenhang mit dem Wohnen stehen. Auf das Urteil macht aktuell der Evangelische Pressedienst aufmerksam (AZ: B 4 AS 76/20 R).

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Verhandelt wurde der Fall eines Arbeitslosen, der aus dem Rheingau nach Kassel umgezogen ist. In seinem neuen Mietvertrag wurde verlangt, dass er eine private Haftpflichtversicherung abschließen muss: und den Schutz jährlich nachweisen. Monatlich musste der Mann etwas mehr als vier Euro für die Police zahlen. Er forderte den Betrag vom Jobcenter Kassel, da es sich um verpflichtende Unterkunftskosten handle. Die Behörde lehnte es jedoch ab, für den Haftpflicht-Vertrag zu zahlen.

Die Begründung des Jobcenters: Eine Versicherung könne nicht als Unterkunftskosten geltend gemacht werden, da eine private Haftpflichtversicherung nicht unmittelbar mit der Nutzung der Unterkunft zusammenhänge. So komme eine solche Police auch für andere Schäden auf, die nichts mit der Wohnung zu tun hätten. Unterkunftskosten könnten nur erstattet werden, sofern sie dem „bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache“ dienen.

Das aber sah das Bundessozialgericht anders. Die Haftpflicht sei im Mietvertrag verbindlich vorgeschrieben, weil der Vermieter sicherstellen wolle, dass mögliche Schäden an der Wohnung auch behoben werden können. Deshalb bestehe ein sachlicher Zusammenhang zur Unterkunft: Das Jobcenter muss also zahlen. Allerdings seien die Kosten dann nicht erstattungsfähig, wenn die Mietvertragsklausel unwirksam wäre, die Haftpflicht-Police folglich nicht verpflichtend. Diese Frage sei vom Bundesgerichtshof aber nicht abschließend entschieden.

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Die Privathaftpflichtversicherung zählt in Deutschland zu den verbreitetsten Versicherungsarten. Mehr als 45 Millionen Verträge haben die deutschen Versicherer laut dem Branchenverband GDV in ihrem Bestand. Und sie zählt zu den wichtigsten Policen: Wer einer dritten Person schweren Schaden zufügt, haftet laut Bürgerlichem Gesetzbuch mit dem gesamten Privatvermögen – ein Leben lang. Doch gerade Geringverdiener verzichten oft auf einen solchen Vertrag. Mehr als ein Viertel aller Geringverdiener haben keinen Haftpflichtschutz, so zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes von 2019.

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