• Die Allianz hatte zuvor in 2019 nur die Volatilitätsanpassung verwendet, nimmt in 2020 nun noch die Maßnahme für versicherungstechnische Rückstellungen hinzu. In 2020 hat sie eine Nettoquote von 156,6 Prozent. Die Volatilitätsanpassung verbessert die Quote auf 245,8 Prozent. Die Maßnahme für versicherungstechnische Rückstellungen hebt die Quote dann nochmals – auf 355,4 Prozent.
  • Die Frankfurter, die Ideal, die myLife sowie die R+V a.G. hatten zuvor nur die Maßnahme für versicherungstechnische Rückstellungen genutzt – nun kam noch die Volatilitätsanpassung hinzu:

    • So wächst durch die Übergangshilfen die Quote der Frankfurter von 37,9 Prozent (Basis- oder Nettoquote) auf 230,6 Prozent (Nettoquote + Maßnahme für versicherungstechnische Rückstellungen) auf 249,8 Prozent (Nettoquote + VA u. Ü),
    • die Quote der Ideal wächst von 177,7 Prozent (Nettoquote) auf 393,4 Prozent (Nettoquote + Ü) auf 442,5 Prozent (Nettoquote + Ü + VA),
    • die Quote von myLife wächst von 141,1 Prozent (Nettoquote) auf 231,3 Prozent (Nettoquote + Ü) auf 246,9 Prozent (Nettoquote + Ü + VA)
    • und die Quote der R+V a.G. wächst von 134,7 Prozent (Nettoquote) auf 231,3 Prozent (Nettoquote + Ü) auf 555,3 Prozent (Nettoquote + Ü + VA).

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  • Zuvor keine Maßnahme und nun alle beide Maßnahmen nutzten die R+V-Töchter Condor und R+V AG. Die Condor kann dadurch ihre SCR-Quote von 234,1 Prozent (Nettoquote) auf sagenhafte 608,9 Prozent heben. Und die R+V AG hebt ihre SCR-Quote von 155,3 Prozent auf 553,4 Prozent.
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    Maßnahme für risikofreie Zinssätze kaum genutzt

    Nur zwei der 81 Lebensversicherer nutzen die Maßnahme für risikofreie Zinssätze gemäß Paragraf 351 VAG – in beiden Fällen kombiniert mit der Volatilitätsanpassung, jedoch ohne Übergangsmaßnahme für versicherungstechnische Rückstellungen: Die WWK sowie die Credit Life.

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    • Die Credit Life griff erstmals auf Volatilitätsanpassung und die Maßnahme für risikofreie Zinssätze zurück: Die Übergangshilfen verbessern die Quote von 157,2 Prozent (Nettoquote) auf 295,7 Prozent (Nettoquote + Maßnahme für risikofreie Zinssätze) auf 379,1 Prozent (Nettoquote + Maßnahme für risikofreie Zinssätze + VA).
    • Die WWK nutzte beide Maßnahmen schon zuvor. Sie hätte ohne die Maßnahmen eine Quote von 152,1 Prozent, darf nun der BaFin aber 289,4 Prozent melden.

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