Hintergrund: In den zurückliegenden Jahren war das Geschäft für die Rechtsschutzversicherer nicht leicht. So trat zum 01.08.2013 das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) in Kraft und verteuerte Rechtsanwalts- und Gerichtskosten spürbar – Versicherer warnten vor einer Kostenexplosion. Und der VW-Skandal um manipulierte Abgaswerte löste ab Herbst 2015 eine Klagewelle aus. Der Dieselgate-Skandal kostete Rechtsschutzversicherer bisher 667 Millionen Euro – bei einem Streitwert aller verhandelten Fälle von 5,9 Milliarden Euro. Derart missliche Bedingungen wirken sich natürlich auch ungünstig auf die Bilanzen der Rechtsschutzversicherer aus.

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So schrieb die Branche von 2014 bis 2016 rote Zahlen – die branchenweite Schaden-Kosten-Quote bzw. Combined Ratio (CR) je Versicherer lag im Schnitt über hundert Prozent. In 2014 musste die Branche eine CR in Höhe von durchschnittlich 103,21 Prozent hinnehmen. In 2015 lag die CR bei 101,30 Prozent, in 2016 bei 101,34 Prozent (Versicherungsbote berichtete).

Viele Versicherer reagierten mit Beitragsanpassungen. In der Folge sank auch die durchschnittliche Schaden-Kosten-Quote des Marktes wieder – sie verbesserte sich in 2017 auf 95,75 Prozent. Kurz konnte die Branche aufatmen. Aber in 2018 kam mit 99,17 Prozent die kritische 100-Prozent-Markte wieder gefährlich nahe, ab der Schadenaufwendungen und weitere Kosten nicht mehr durch Prämieneinnahmen gedeckt sind.

2019: Jahr der Ruhe vor dem Sturm

Und in 2019? Laut aktuellem Branchenmonitor der V.E.R.S Leipzig GmbH entspannte sich die Lage in der Rechtsschutzversicherung wieder etwas. So verbesserte sich die durchschnittliche Combined Ratio des Marktes um rund zwei Prozentpunkte – sie liegt aktuell bei 96,92 Prozent. Auffallend auch: Mehrere Schaden-Kosten-Sieger in 2019 haben ihre beste Quote der sechs Jahre ab 2014 in 2019 erwirtschaftet.

Unsere Bildstrecke stellt die Versicherer mit der besten Schaden-Kosten-Quote in 2019 vor. Freilich: Die Zahlen des Geschäftsjahrs 2019 sind nur eine Momentaufnahme vor Corona. Denn aufgrund der Corona-Krise droht ein wahrer Schaden-Tsunami für die Branche (Versicherungsbote berichtete). Privat- und Gewerbekunden suchten und suchen Unterstützung, weil sie infolge des Lockdowns um ihren Arbeitsplatz fürchten, sie den Betrieb dichtmachen mussten oder ihre Miete nicht mehr zahlen konnten – und deswegen in der Folge auch juristischen Beistand benötigen. Hinzu kommen Streitigkeiten mit Reiseveranstaltern oder Airlines. Deswegen rechnet auch Branchenmonitor- Autor Clemens Wilde mit zahlreichen Klagen im Arbeits- und Vertragsrecht. Er pointiert: „Für die Rechtsschutzversicherung sind das auf der Schadenseite keine guten Aussichten.“

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Keine Corona-Pause bei steigenden Anwaltskosten

Zudem erlebt das durch die Versicherer viel beklagte Kostenrechtsmodernisierungsgesetz aus dem Jahre 2013 just seine Neuauflage in Hochzeiten der Corona-Krise: Das sogenannte Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG) führt ab 2021 zu einer linearen Anpassung der Gebühren. So bekommen Anwältinnen und Anwälte rund zehn Prozent mehr. In einigen Bereichen (Familien- sowie Sozialrecht) sind es sogar bis zu zwanzig Prozent. Zu bedenken ist hierbei: etwa 85 Prozent der Schadenaufwendungen in der Rechtsschutzversicherung entfallen auf Anwaltskosten. Der „Branchenmonitor Rechtsschutzversicherung 2014-2019“, dem alle Zahlen entnommen sind, kann auf der Webseite der Analyse-Experten von V.E.R.S. Leipzig kostenpflichtig bestellt werden.