Versicherungsbote: Franke und Bornberg gilt als Erfinder des BU-Tarifratings. Ihr Unternehmen beschäftigt sich seit einem Vierteljahrhundert mit Versicherungen, die bei Verlust der Arbeitskraft schützen. Welche Trends beobachten Sie aktuell im Bereich Einkommenssicherung?

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Katrin Bornberg: Das Tarifangebot zur Einkommenssicherung ist größer denn je – und immer schwerer zu überblicken. Unabhängige Vermittler machen da einen Riesenjob. Ohne sie wären viele Kunden schlicht überfordert, den für sie passenden Vertrag zu finden. Die BU-Versicherung hat sich in den letzten 25 Jahren zu einem Hochleistungsprodukt entwickelt. Jetzt ist die Qualität so gut wie ausgereizt. Wir beobachten, wie die Berufsgruppen ständig weiter ausdifferenziert werden, bis hin zur komplett individuellen Tarifierung. Das macht den Markt zusätzlich weniger transparent.

Als Folge der Berufsgruppen-Differenzierung geht die Beitragsschere noch weiter auseinander. Für ausgewählte Zielgruppen wird der schon vorher günstige Schutz noch günstiger, während für viele Erwerbstätige aus hohen jetzt oft unbezahlbare Prämien werden. Die BU entwickelt sich zusehends zu einem Produkt für (vorzugsweise junge) Akademiker. Für Beschäftigte mit niedrigerem Bildungsabschluss, körperlich Tätige und Menschen mit gesundheitlichen Problemen passt dieses Produkt immer weniger. Zusatzbausteine wie Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit beschleunigen diesen Trend: Jedes weitere Add-on verteuert den Vertrag.

Aber für diese Fälle gibt es doch die Grundfähigkeitsversicherung (GF). Ist das nicht die passende Arbeitskraftabsicherung für alle, die eine BU nicht bekommen oder nicht bezahlen können?

Die Grundfähigkeitsversicherung ist nicht einfach mit einer BU vergleichbar. Sie kennt viele Leistungsauslöser. Der Verlust der Arbeitskraft zählt aber nur mittelbar dazu. Jeder Versicherer legt das Leistungsbild selbst fest. Das ist bei neuen Produktkategorien häufig der Fall. Immerhin konnten sich, nicht zuletzt motiviert durch unsere Ratings, mittlerweile einige Standards im Markt etablieren. Denn erst Standards machen Tarife vergleichbar. Aktuell beobachten wir aber wieder einen gegenläufigen Trend: die Ausweitung des Grundfähigkeiten-Begriffes. Versicherer wollen sich vom Wettbewerb abgrenzen und erfinden eingängige Leistungsauslöser wie Verlust der Fähigkeiten „Fahrradfahren“, „Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs“, „Lkw und Bus fahren“ oder „Autofahren“. Sogar die Fähigkeit, ein Mobiltelefon zu bedienen, wurde bereits zur Grundfähigkeit erklärt. Ein inhaltlicher Mehrwert ist damit aber längst nicht immer gegeben, da diese Aspekte meist schon durch übergeordnete Fähigkeiten abgedeckt sind.

Beim Preisniveau kann die GF eine bezahlbare Alternative zur BU sein. Jedenfalls wenn nicht zu viele Bausteine berücksichtigt werden. Wer auch „schwere Erkrankungen“ oder „die Psyche“ und damit den häufigsten Auslöser für den Verlust der Arbeitskraft absichern will, muss allerdings schon deutlich mehr Geld in die Hand nehmen.


Neben BU und Grundfähigkeiten sollten wir nicht die Erwerbsunfähigkeitsrente (EU) als Alternative zur BU vergessen. Die EU liegt aber gerade nicht im Trend. Von ehemals mehr als 25 Anbietern sind nur noch 16 übriggeblieben. Als Grund dafür wird oft das „schlechte Image“ der EU genannt. Sachlich ist dieses Argument aus unserer Sicht nicht schlüssig, denn auch die EU schützt Menschen in „teuren“ Berufen oder mit Vorerkrankungen zu einem vernünftigen Preis – insbesondere auch bei Erwerbsunfähigkeit durch psychische Krankheiten.

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Franke und Bornberg macht mit einem aufwendigen Verfahren die Qualitäten von BU, GF und EU Produkten vergleichbar. Vergleichsmaßstab ist der „AKS-Index“, der aufzeigt, wieviel Prozent der potentiellen Risiken, die Arbeitskraft zu verlieren, durch das Produkt gedeckt sind. In vielen Fällen erreicht die EU-Versicherung einen vergleichbaren oder höheren Index-Wert als ein GF-Vertrag mit Leistungsauslöser Psyche. Nicht selten zu einem vergleichbaren oder niedrigeren Preis.

"Wir brauchen überhaupt erst einmal ein bezahlbares Produkt!"

Lassen Sie uns noch einmal zurückkommen zum Klassiker BU-Versicherung. Erkennen Sie neben der Berufsgruppenvielfalt aktuell weitere Trends?

In den letzten Jahren beobachten wir eine Zunahme bei spezifischen Klauseln. Das hängt sicherlich mit der Suche nach Alleinstellungsmerkmalen zusammen. Aktuell sind beispielsweise Teilzeitklausel, Infektionsklausel und – speziell für Beamte – die Dienstunfähigkeitsklausel (DU) in der Diskussion. Statt einer Handvoll Versicherer bieten mittlerweile 18 Gesellschaften DU-Klauseln für Beamte. Dazu muss man wissen: Dienstunfähigkeit ist nicht gleich Berufsunfähigkeit. Im Gegensatz zur BU ist für die DU kein festgelegter Grad einer Einschränkung notwendig. Entscheidet der Dienstherr „großzügig“, ist es von Vorteil, wenn sich der BU-Versicherer dessen Urteil anschließt. Im umgekehrten Fall wäre die Anwendung des BU-Begriffs vorteilhaft. Zudem muss zwischen echter und unechter DU-Klausel unterschieden werden. Es zahlt sich also aus, das Kleingedruckte zu beachten. Ob die starke Ausrichtung auf Beamte tatsächlich sinnvoll ist, kann man unterschiedlich bewerten. Rund 10.000 Neuzugängen von dienstunfähigen Beamt*innen pro Jahr stehen immerhin mehr als 160.000 neue Empfänger*innen einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente gegenüber. Von denen haben die meisten nicht privat vorgesorgt.

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Die Versicherungswirtschaft tritt seit Jahren auf der Stelle. Obwohl die Erwerbstätigkeit neue Höchststände erreicht hat, stagniert die Zahl der Verträge. Was können Versicherer unternehmen, damit die Arbeitskraftabsicherung endlich Fahrt aufnimmt?

Was die Menschen wirklich brauchen, ist nicht die fünfte Leistungserweiterung oder ein weiterer Leistungsauslöser, sondern zunächst einmal überhaupt einen bezahlbares Produkt zum Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen bei Verlust ihrer Arbeitskraft. Das muss die wichtigsten Risiken absichern und dabei bezahlbar bleiben. Das Hochleistungsprodukt BU ist ohne Zweifel die beste Lösung, wenn Budget und Gesundheitszustand passen. Aber auch der beste Tarif bringt nichts, wenn ich ihn mir nicht leisten kann. Für die Branche wäre es von Vorteil, wenn nicht nur immer neue Leistungsbausteine entwickelt werden, sondern auch ein echtes Breitenprodukt angeboten und entschlossen vermarktet wird.

Die Corona-Pandemie hat uns allen den Wert der Gesundheit vor Augen geführt. Vermittler berichten, dass die Bereitschaft zum Schutz der Arbeitskraft steigt. Gerade jüngere Menschen beschäftigen sich häufiger als noch 2019 mit privater Vorsorge. Die Nutzerzahlen von vers.diagnose, unserer digitalen Risikoprüfung für Biometrieprodukte, bestätigen diese Aussage. Das stimmt mich optimistisch für die Zukunft der Arbeitskraftabsicherung – vorausgesetzt, die Assekuranz bleibt eng am Bedarf aller Zielgruppen.

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Die Fragen stellte Michael Fiedler

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