2. Forderung
2. ForderungDas Vorliegen einer im Versicherungsvertrag definierten Berufsunfähigkeit durch ein einfaches ärztliches Attest, das diese feststellt, wird widerleglich vermutet. Der BU-Versicherer ist nach Erhalt dieses Gutachtens verpflichtet, die Versicherungsleistung im Voraus zu erbringen. Wird die Vermutung der Berufsunfähigkeit innerhalb von zwei Monaten nicht durch den BU-Versicherer widerlegt, gilt der Nachweis der Berufsunfähigkeit als unwiderleglich erbracht.mohamed_hassan / pixabay

Anzeige