VorlesenPausieren 1/51. ForderungBU-Versicherer sollen das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit nicht anzweifeln können, wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 43 Abs. 2 SGB VI bereits anerkannt worden ist. Ist die volle Erwerbsminderung anerkannt worden, gilt der Nachweis der Berufsunfähigkeit als unwiderleglich erbracht.kalhh / pixabay15.04.2024AdvertorialKrass zukunftssicher: BU-Schutz für Schüler ab sechs JahrenMit der neuen Golden BU für Schüler ab sechs Jahren bietet die LV 1871 einen innovatives und am deutschen Markt einzigartiges Absicherungskonzept für ambitionierte Schüler und ihre Eltern. Anzeige Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung hier vergleichen Vorheriger ArtikelVorheriger ArtikelWas die Lebensversicherung der Continentale stark machtNächster ArtikelNächster ArtikelMaklervertrag: Erklärungsfiktion streichen!
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