1. ForderungBU-Versicherer sollen das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit
nicht anzweifeln können, wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 43 Abs. 2 SGB VI bereits anerkannt worden ist. Ist die volle Erwerbsminderung anerkannt worden, gilt der Nachweis der Berufsunfähigkeit als unwiderleglich erbracht.kalhh / pixabay
Stellen Sie sich vor, Sie könnten in die gleichen Infrastrukturprojekte investieren wie institutionelle Großanleger: Rechenzentren, Glasfasernetze oder Wasserkraftwerke. Mit der Swiss Life Privado Po
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