1. ForderungBU-Versicherer sollen das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit
nicht anzweifeln können, wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 43 Abs. 2 SGB VI bereits anerkannt worden ist. Ist die volle Erwerbsminderung anerkannt worden, gilt der Nachweis der Berufsunfähigkeit als unwiderleglich erbracht.kalhh / pixabay
Betriebliche Vorsorge ist nicht nur für große Unternehmen geeignet. Auch für Kleinbetriebe gibt es einfach umzusetzende Lösungen, um Mitarbeitenden zusätzliche Benefits bei Altersvorsorge, Krankenver
...