1. ForderungBU-Versicherer sollen das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit
nicht anzweifeln können, wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 43 Abs. 2 SGB VI bereits anerkannt worden ist. Ist die volle Erwerbsminderung anerkannt worden, gilt der Nachweis der Berufsunfähigkeit als unwiderleglich erbracht.kalhh / pixabay
Ein weiteres umfangreicheres Update der Golden BU zum 22. April 2026 bringt vor allem noch mehr Flexibilität und Zielgruppenfokus, insbesondere für junge Leute und Kammerberufe.