1. ForderungBU-Versicherer sollen das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit
nicht anzweifeln können, wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 43 Abs. 2 SGB VI bereits anerkannt worden ist. Ist die volle Erwerbsminderung anerkannt worden, gilt der Nachweis der Berufsunfähigkeit als unwiderleglich erbracht.kalhh / pixabay
Clevere Vermittler nutzen den Jahresanfang für ihre Kunden: Denn bis zum 31. März 2026 haben Vermittler die Möglichkeit, ihren Kunden bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit einen dauerhaften Bei
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