3. ForderungBekräftigen zwei von unterschiedlichen Ärzten erstellte Atteste übereinstimmend das Vorliegen der im Versicherungsvertrag definierten
Berufsunfähigkeit, kann diese nicht mehr vom BU-Versicherer angezweifelt werden. In diesem Fall gilt der Nachweis der Berufsunfähigkeit als unwiderleglich erbracht.jennycepeda / pixabay
Flexible Vorsorge mit attraktiven Renditechancen: Fondspolicen bieten individuelle Anlagemöglichkeiten für jede Lebenssituation. Vermittler erstellen maßgeschneiderte Portfolios und können gleichzeit
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