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  • 1.500 Euro monatliche Rente aus der GRV
  • 250 Euro Betriebsrente
  • 450 Euro Mieteinnahmen
  • 500 Euro Privatrente.

Ein Rentner mit diesen Einkünften – er verdient in der Summe 2.700 Euro – würde als Pflichtversicherter monatliche KV- und PV- Beiträge in Höhe von 185,38 Euro zahlen. Als freiwillig Versicherter würde der Rentner aber bereits 382,81 Euro zahlen. Demnach kann es lohnen, als freiwillig Versicherter den Status prüfen zu lassen, ob zum Beispiel die Anrechnung der Kinder eine günstige Pflichtmitgliedschaft ermöglicht.

Privat versichern lassen oder freiwillig versichern lassen in der KVdR?

Mitunter wird der Kranken - und Pflegeversicherungsschutz in der KVdR sogar teurer als der Basistarif für Ruheständler in der privaten Krankenversicherung. Zwar ist auch hier der Spielraum der Wahl eng, und zwar in beide Richtungen:

  • Zum einen hat der Gesetzgeber mit Paragraf 6 Abs. 3a des Fünften Sozialgesetzbuchs Menschen ab dem Alter von 55 Jahren eine unüberwindbare Hürde gesetzt, wenn sie von der PKV zurück in die GKV wechseln wollen. Denn waren Menschen ab 55 in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert oder waren sie mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig, ist ihnen die Rückkehr in die GKV komplett verbaut.
  • Zum anderen wird man aber keinen älteren Menschen einen Wechsel in die PKV empfehlen, wenn sie lange gesetzlich versichert waren. Schließlich sind dann keine Altersrückstellungen gebildet: Es drohen hohe Preisaufschläge und ungünstige Bedingungen.

Trotzdem sollten privat Versicherte nicht vorschnell in die GKV wechseln unter der Annahme, später weniger Krankenkassenbeiträge im Ruhestand zu zahlen.

Gute Bedingungen für einen Verbleib in der PKV

Denn ein Verbleiben in der PKV kann günstiger sein. Überlegungen hierzu sollten, wie erwähnt, schon vor Beginn des 55. Lebensjahrs getroffen werden. Und selbst im Alter U55 sind Möglichkeiten einer Rückkehr in die GKV begrenzt (Versicherungsbote berichtete).

Aber wie die Rechnungen des Versicherungsboten nahelegen, können Versicherte ihre private Krankenversicherung im Ruhestand zu günstigen Bedingungen fortführen, wenn sie:

  • zugleich Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben von ausreichender Höhe (denn diese gesetzliche Rente sichert ihnen einen relevanten Zuschuss auch zu den PKV-Beiträgen) und/ oder
  • sie relevante Einkünfte aus Mieten oder einer privaten Rente oder Kapitaleinkünfte haben (denn als freiwillig Versicherte in der KVdR zahlen sie auf solche Einkünfte hohe Beiträge).

Auch privat Krankenversicherte bekommen KV-Beiträge bezuschusst

Bekommen doch auch PKV-versicherte Ruheständler auf Antrag ihren KV-Beitrag durch den Rentenversicherungsträger bezuschusst, sobald Anspruch auf eine gesetzliche Rente besteht (unter Maßgabe des Paragrafen 106 SGB VI). Der Zuschuss zum PKV-Krankenversicherungsbeitrag orientiert sich – fiktiv und unter Vernachlässigung des Anwartschaftsdeckungsverfahrens in der PKV – an den maßgebenden Beitragssätzen für die gesetzliche Rentenversicherung und beträgt demnach in 2021 rechnerisch 7,95 Prozent der gesetzlichen Rente (allgemeiner GKV-Beitragssatz plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag, beides hälftig).

Freilich: Da die Berechnung sich auf den Anspruch aus gesetzlichen Renten bezieht, ist die Höhe dieser Rentenzahlungen, nicht aber der reale PKV-Beitrag maßgebend. Das führt zu folgender Situation:

Profitieren von den Zuschüssen können privat Versicherte, die auch eine hohe gesetzliche Rente beziehen. Die Rentenhöhe sichert eine gute Bezuschussung. Dadurch kann die PKV mitunter billiger sein als die freiwillige Mitgliedschaft in der KVdR: Anhand eines realen PKV- Tarifs berechnete Versicherungsbote zum Beispiel letztjährig Beiträge von 360,07 Euro für einen privat Versicherten, denen Beiträgen in der KVdR in Höhe von 382,81 Euro gegenüberstanden.

Privat versichert kann aber auch teuer werden

Die private Krankenversicherung kann aber auch zum Nachteil werden – und zwar immer dann, wenn

  • keine oder nur geringe Einkünfte aus Mieten oder Kapitalanlagen oder Privatrenten bezogen werden und zudem
  • die gesetzliche Rente sehr klein ist.

Das trifft besonders für Selbstständige zu, die überwiegend privat vorsorgten und nur Anspruch auf eine geringe gesetzliche Rente haben. Die Modellrechnung des Versicherungsboten veranschaulichte das Problem: bekommt zum Beispiel ein privat Versicherter nur 500 Euro gesetzliche Rente, wird auch nur dieser Betrag bezuschusst. Muss er nun Beiträge in Höhe von 696 Euro für seinen privaten Kranken- und Pflegeversicherungsschutz zahlen, erhält er nur 7,95 Prozent von 500 Euro gesetzliche Rente – und damit nur 39,75 Euro.

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Den restlichen Beitrag schultert der Versicherte allein. Bei 1.500 Euro aus der privaten Rente und bei Einkünften der Modellrechnung von insgesamt 2.700 Euro müsste der privat Versicherte dann 840,16 Euro selber zahlen.

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