Gesetzesänderungen nicht bedacht
Gesetzesänderungen nicht bedachtÄndern sich gesetzliche Rahmenbedingungen, können sich komplett neue Haftungszusammenhänge ergeben. Ein gutes Beispiel dafür ist die Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie hat in der ein oder anderen Form jeden Gewerbekunden betroffen.geralt / pixabay

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