Schlechte Dokumentation
Schlechte DokumentationDer Wunsch des Kunden, dessen Sachwalter Versicherungsmakler sind, spielt eine ganz besondere Rolle bei der Beurteilung, ob Makler ihre Beratungspflichten verletzt haben könnten. Deshalb sollte der Kundenwunsch genau dokumentiert werden. Formulierungen wie „Kundenwunsch ist optimaler Versicherungsschutz“ sollten dabei vermieden werden.AkhilKokani / pixabay

Anzeige