Einige Beobachtungen stimmen optimistisch. Neun von zehn Versicherern setzen bereits auf Negativkriterien bei der Kapitalanlage: Investments, die sich also ausschließen. Auf Staatenebene zählen Verstöße gegen Menschenrechtskonventionen, Korruption, Nichtratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens und die Verhängung der Todesstrafe. Auf Unternehmens-Ebene werden auch Branchen ausgeschlossen. Hierzu zählen Waffen- und Kohleindustrie.

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Es gibt aber auch weniger ermutigende Erkenntnisse mit Blick auf die Geldanlage. Positivstrategien, bei denen wünschenswerte Investitionsbereiche benannt werden (z. B. Mikrofinanzdienstleistungen), seien bislang kaum verbreitet. Und auch an sogenannten Engagement-Strategien, um ESG-Kriterien zu etablieren, fehle es in vielen Assekuranzen. Hierbei wird eine Kombination aus Stimmrechtausübung und Gesprächen mit Unternehmen verstanden, bei denen Versicherer investiert sind. Das Ziel: bei den Firmen aktiv darauf hinwirken, dass sie nachhaltiger wirtschaften. Doch nur etwa ein Viertel der Befragten macht hiervon Gebrauch.


Unterschiedlich ist auch der Umgang mit Verstößen. Rund die Hälfte der befragten Versicherer veräußert den betreffenden Titel oder zieht eine Veräußerung zumindest in Betracht. Nachhaltigkeitsberichte liefern keine Information zum Thema.

Steuern durch Ausschluss: Nicht alle Branchen versichern

Versicherer haben nicht nur bei ihrer Geldanlage die Möglichkeit, den Markt in Richtung einer nachhaltigeren Arbeitsweise zu bewegen. Sie können durch gezieltes „Nichtversichern“ von Branchen oder Unternehmen ebenfalls Lenkungswirkung erreichen. Reinen Personenversicherern bleibt dieses Steuerinstrument allerdings in der Regel verwehrt. Von den übrigen Gesellschaften praktizieren immerhin mehr als die Hälfte Ausschlüsse von Branchen oder Unternehmen. Wichtigste Ausschlusskriterien sind derzeit Kohleindustrie, Abbau von Öl-/Teersanden, Waffenindustrie und Kernenergie.

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mit Pressematerial Franke und Bornberg
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