Taten statt Lippenbekenntnisse: Die Europäische Union will Versicherer und Finanzdienstleister dazu verpflichten, nachhaltiger zu werden. Das betrifft nicht allein die verwalteten Kundengelder - die nun ökologischer und sozialer angelegt werden sollen. Auch der eigene Geschäftsbetrieb soll entsprechend umgestellt werden.

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Das Thema dürfte schon bald sehr aktuell sein, denn bereits am 21. März 2021 tritt die sogenannte Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (TVO) in Kraft. Diese definiert im Bereich Anlageprodukte Transparenzpflichten für „Finanzmarktteilnehmer" (Produktanbieter) und „Finanzberater" (Banken, Versicherungsvermittler oder Wertpapierfirmen). Auch die MiFid-II-Richtlinie soll entsprechend abgeändert und überarbeitet werden.

Das Ziel: Anlageberater sollen ihre Kunden befragen, ob sie bei der Geldanlage ESG-Aspekte berücksichtigt wissen wollen. Also Kriterien der Umweltfreundlichkeit (Environmental), sozialen Verantwortung (Social) und einer guten Unternehmensführung (Governance). Die Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union definiert aktuell Kriterien, wann eine Wirtschaftstätigkeit „sustainable“, also ökologisch nachhaltig ist. Sie wird in zwei Schritten umgesetzt.


ESG-Report aus dem Hause Franke und Bornberg

Versicherer und Vermittler werden dem Thema Nachhaltigkeit also künftig nicht mehr ausweichen können: Es wird Bestandteil jedes Beratungsgesprächs. Diese Ausgangssituation nimmt das Hannoveraner Ratinghaus Franke und Bornberg zum Anlass, einen ESG-Report vorzulegen. Gleichwohl betonen die Analysten in ihrem Pressetext auch, dass sie Anlass zum Handeln sehen. „Der Klima-Wandel schreitet deutlich schneller voran als prognostiziert. Die Erderwärmung hat schon heute dramatische Folgen – für Mensch, Tier und Umwelt gleichermaßen. Damit steigen Notwendigkeit und Bereitschaft, nachhaltigem Wirtschaften oberste Priorität einzuräumen“, heißt es darin.

Franke und Bornberg stellt den Nachhaltigkeitsreport auf seiner Webseite kostenfrei zur Verfügung - auch, um eine konstruktive Debatte über nachhaltiges Handeln in der Versicherungsbranche vorantreiben. „Nachhaltigkeit wird zur Überlebensfrage. Immer mehr Menschen erkennen die Notwendigkeit zum Handeln – nicht irgendwann, sondern jetzt! Wir bei Franke und Bornberg wollen unseren Teil zu einer nachhaltigeren Zukunft beitragen", wird Michael Franke zitiert, geschäftsführender Gesellschafter.

So wurde getestet

Um Antwort auf die Frage zu finden, ob die Versicherer fit sind für ESG, haben die Niedersachsen im Sommer 2020 alle Erstversicherer angeschrieben. 23 Gesellschaften antworteten: Sie decken gut 50 Prozent des Marktes ab. Zusätzlich wurden Nachhaltigkeitsberichte von Versicherern herangezogen, die nicht geantwortet haben. So wurden 31 Versicherer untersucht, darunter die 20 größten Anbieter im Bereich Leben, Kranken, Haftpflicht und Unfall. Die Berichte und Fragebögen bezogen sich auf das Geschäftsjahr 2019.

Doch bereits beim Auswerten der Nachhaltigkeitsberichte zeigten sich erste Probleme. Es fehlt schlicht an verbindlichen Vorgaben, wie ESG-Kriterien ermittelt und quantifiziert werden. Entsprechend vermischen sich in den Berichten Information und Werbebotschaft - weshalb sie nicht immer aussagekräftig sind. Die Gefahr des Greenwashings -sich anhand beschönigender Darstellungen ein positives Image geben- ist hier durchaus vorhanden.


Dennoch haben sich bei den Versicherern bereits Berichtsstandards etabliert, berichtet Franke & Bornberg weiter: solche, die eben nicht verbindlich sind. Knapp jeder Dritte (29,9 Prozent) greift auf den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zurück: Ein Kodex, der von einem Expertenrat noch unter dem früheren Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) entwickelt und seitdem mehrfach überarbeitet wurde.

20 Kriterien gibt der Kodex vor: etwa, ob beim Investment auf Menschenrechte geachtet wird, auf klimarelevante Emissionen oder ob Lobbyismus über Parteispenden betrieben wird. Es gilt das Prinzip „comply or explain“: Die Unternehmen berichten nach den vorgegebenen Kriterien (comply) oder erklären, warum sie eben dies nicht tun (explain). Rechtlich verbindlich sind die Vorgaben folglich nicht: Es bleibt den Unternehmen freigestellt, was sie berichten.

Noch verbreiteter ist der Global Reporting Initiative (GRI). 38,7 Prozent der Versicherer orientieren sich an diesem internationalen Berichtsstandard, der im Jahr 2000 seine erste Richtlinie publiziert hat: unter anderem in Partnerschaft mit den Vereinten Nationen. Ziel ist es, mehr Transparenz zu erreichen und anerkannte Standards für Berichte zu etablieren. Darüber hinaus greifen manche Versicherer auf Berichte zurück, die nicht anhand von Zahlen belegen, wie nachhaltig gewirtschaftet und investiert wird, sondern sehr allgemein gehalten sind.

Ökologischer Fußabdruck: Energie, Papier und Reisen

Zunächst fragte Franke und Bornberg danach, wie es um den ökologischen Fußabdruck der Firmen selbst bestellt ist. Auch hier gibt es das Problem: Es fehlen einheitliche Berichtstandards und Bezugsgrößen für Verbrauchswerte und Abfall.

Einige Gesellschaften erfassen in ihren Antworten zum „Papierverbrauch“ nur das Druckpapier, während andere auch andere Papierarten auflisten: sogar Hygieneartikel. Noch deutlicher werde dies in den Nachhaltigkeitsberichten: Hier reiche die Spannweite von „keine Angabe“ bis hin zu „10.161 t Gesamtpapierverbrauch“ ohne Angabe weiterer Bezugsgrößen.


Ein ähnliches uneinheitliches Bild zeige sich beim Wasserverbrauch. Auch hier ist die Spreizung beträchtlich. Der Minimalwert beträgt 4,92 Kubikmeter pro Vollzeitmitarbeiter (FTE) und Jahr, das Maximum immerhin 24,45 Kubikmeter. Auch in den Nachhaltigkeitsberichten sei die Spannweite enorm: teils, ohne dass die Werte auf ihre Plausibilität hin überprüft werden können.

Wie nachhaltig ist die Kapitalanlage?

Für Versicherte und Geldanleger kann es bedeutend sein, ob und wie die Assekuranzen die Kundengelder anlegen. Nicht von ungefähr: Die Versicherer haben enorme Summen zur Hand - und können entsprechend einiges bewegen. „2019 beliefen sich die Kapitalanlagen der Erstversicherer auf 1.750 Milliarden Euro. Im selben Jahr betrug der Bundeshaushalt ca. 343 Milliarden und die Marktkapitalisierung der DAX 30 Unternehmen rund 1.050 Milliarden Euro“, berichtet Franke und Bornberg.

Einige Beobachtungen stimmen optimistisch. Neun von zehn Versicherern setzen bereits auf Negativkriterien bei der Kapitalanlage: Investments, die sich also ausschließen. Auf Staatenebene zählen Verstöße gegen Menschenrechtskonventionen, Korruption, Nichtratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens und die Verhängung der Todesstrafe. Auf Unternehmens-Ebene werden auch Branchen ausgeschlossen. Hierzu zählen Waffen- und Kohleindustrie.

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Es gibt aber auch weniger ermutigende Erkenntnisse mit Blick auf die Geldanlage. Positivstrategien, bei denen wünschenswerte Investitionsbereiche benannt werden (z. B. Mikrofinanzdienstleistungen), seien bislang kaum verbreitet. Und auch an sogenannten Engagement-Strategien, um ESG-Kriterien zu etablieren, fehle es in vielen Assekuranzen. Hierbei wird eine Kombination aus Stimmrechtausübung und Gesprächen mit Unternehmen verstanden, bei denen Versicherer investiert sind. Das Ziel: bei den Firmen aktiv darauf hinwirken, dass sie nachhaltiger wirtschaften. Doch nur etwa ein Viertel der Befragten macht hiervon Gebrauch.


Unterschiedlich ist auch der Umgang mit Verstößen. Rund die Hälfte der befragten Versicherer veräußert den betreffenden Titel oder zieht eine Veräußerung zumindest in Betracht. Nachhaltigkeitsberichte liefern keine Information zum Thema.

Steuern durch Ausschluss: Nicht alle Branchen versichern

Versicherer haben nicht nur bei ihrer Geldanlage die Möglichkeit, den Markt in Richtung einer nachhaltigeren Arbeitsweise zu bewegen. Sie können durch gezieltes „Nichtversichern“ von Branchen oder Unternehmen ebenfalls Lenkungswirkung erreichen. Reinen Personenversicherern bleibt dieses Steuerinstrument allerdings in der Regel verwehrt. Von den übrigen Gesellschaften praktizieren immerhin mehr als die Hälfte Ausschlüsse von Branchen oder Unternehmen. Wichtigste Ausschlusskriterien sind derzeit Kohleindustrie, Abbau von Öl-/Teersanden, Waffenindustrie und Kernenergie.


Diversität: nur jeder zehnte Vorstandsposten von einer Frau besetzt

Ein weiteres Thema, dem sich der ESG-Report widmete: wie divers zeigt sich die Versicherungsbranche? Dabei wurde auch nach der Geschlechterverteilung in Vorständen und Aufsichtsräten gefragt. Hier bestätigten sich leider die wenig ermutigenden Ergebnisse aus anderen Umfragen: Bereits das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin musste berichten, dass die Assekuranzen deutlich schlechter abschneiden als andere Branchen.

Bei den befragten Unternehmen bedeutet dies: Frauen haben noch nicht einmal jeden zehnten Vorstandsposten inne. Nur neun Prozent der Vorstände sind weiblich besetzt. In den Aufsichtsräten sieht es etwas besser aus: Hier ist der Frauenanteil bei 23 Prozent.


Menschen mit Behinderung: Versicherer erfüllen Vorgaben nicht

Menschen mit einer Behinderung sollen die Möglichkeit auf eine Lebensgestaltung in Eigenverantwortung haben. Dazu gehört explizit die Teilhabe am Arbeitsleben. Daher werden Betriebe mit mindestens 20 Arbeitsplätzen verpflichtet, wenigstens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.

Aber: Über die Hälfte der befragten Versicherer erfüllen die gesetzlichen Vorgaben nicht, berichtet Franke und Bornberg. 19,4 Prozent der Versicherer waren nicht in der Lage (oder nicht willens), Zahlen auszuweisen. Nur eines von vier Unternehmen erfüllt die Quote. In den Nachhaltigkeitsberichten nannten lediglich drei Versicherer konkrete Zahlen.


Als weitere Indikatoren für Diversität, Fairness und Betriebsklima analysiert der ESG-Report die externe Fluktuation sowie die Anwendung von Tarifverträgen in den Unternehmen.

mit Pressematerial Franke und Bornberg
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