Rund 30 Zentimeter Neuschnee prognostizierte der Deutsche Wetterdienst für den Wochenbeginn in Leipzig - zu viel für den Öffentlichen Nahverkehr der sächsischen Metropole. Aber auch für Amazon. Das Versandhandelshaus stellte am Montag den Betrieb in seinem Leipziger Logistikzentrum ein. Auch in Halle an der Saale ruhte der Betrieb des Online-Händlers. Hintergrund: Auf den flachen Dächern der Logistikhallen sammelten sich enorme Schneemengen. Zwar habe keine Einsturzgefahr bestanden, doch zeitweise war unklar, wie viel Schnee hinzukommen und die Last erhöhen würde. Die Schließung sei eine reine Vorsichtsmaßnahme gewesen, so ein Amazon-Sprecher gegenüber Medienvertretern.

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Erste Gärtnerei-Betriebe beklagen hingegen bereits heftige Schäden. Im nordrhein-westfälischen Borken-Kreis brachen etwa 5.000 Quadratmeter freistehender Gewächshausfläche unter den Schneemassen zusammen.

Solche Betriebsunterbrechungen oder Schäden an Gebäuden sind nur dann versichert, wenn die entsprechende Police den wichtigen Elementarschutz enthält. Schneedruck wird meistens als ‚sonstige Naturgefahr‘ in den Verträgen aufgeführt.

Betroffen können aber auch Haus- und Gartenbesitzer sein. Im Privatbereich muss der Elementarschutz ebenfalls vereinbart sein, damit die Versicherung den Schaden reguliert.

Frostschäden vorbeugen

Bei den derzeitigen Witterungsverhältnissen genauso wichtig: Frostschäden vorbeugen! Insbesondere bei Leitungsrohren können Frostschäden für empfindlich teuere Folgen sorgen. Auswertungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ergaben, dass bis zu 150 Millionen Euro Schadensleistungen auf die Folgen von Frostschäden an Leitungsrohren zurückzuführen sind.

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Schäden am Gebäude, die durch geplatzte Wasserrohe entstehen, ersetzt die Wohngebäudeversicherung. "Versichert sind Schäden durch wasserführende Leitungen und die dazugehörigen Anlagen: Wasserversorgung und -entsorgung, Heizkörper und -rohre, Wasch- und Spülmaschinen sowie Klima- und Wärmepumpen", berichtet der GDV. Anders ist es hingegen, wenn Möbel, elektrische Geräte und Einrichtungsgegenstände Schaden nehmen: Hier springt die Hausratversicherung ein.

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