Handlungsbedarf für die geschädigten Anleger

Vor dem Hintergrund, dass mit keiner vernünftigen Insolvenzquote zu rechnen ist, eine Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter hinsichtlich der bereits erhaltenen Mietzahlungen droht und die Ansprüche der geschädigten Anleger der Containerprodukte der P&R-Gruppe gegen die vermittelnden Banken Ende 2021 zu verjähren drohen, dürfte es jetzt für die geschädigten Anleger an der Zeit sein, sich an einen in den Sachverhalt eingearbeiteten auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Dort sollte geprüft werden, ob die das Produkt vermittelnde Bank möglicherweise wegen fehlerhafter Anlagevermittlung dem Anleger für den entstandenen Schaden haftet. Dies scheint naheliegend, wenn sich nicht etwas anderes aus einer Beratungsdokumentation ergibt.

Anzeige

vorherige Seite
Seite 1/2/3/

Anzeige