Wer einen Kredit, eine Hypothek oder ein Bankdarlehen über eine höhere Summe abschließt, der bekommt häufig auch eine sogenannte Restschuldversicherung vermittelt. Die Grundidee ist eigentlich gut: Sie soll Schutz bieten, wenn der Betroffene die Raten nicht mehr bezahlen kann, weil er arbeitslos oder arbeitsunfähig geworden ist, springt die Versicherung ein. Und auch ein Todesfallschutz ist in der Regel enthalten: So müssen Hinterbliebene nicht einspringen, wenn das Haus, das Auto oder eine andere größere Anschaffung noch nicht abgestottert ist.

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So weit die Theorie, doch in der Praxis hat es immer wieder massive Kritik an den Policen gegeben. Zu teuer, zu viele Ausschlussklauseln - und letztendlich können sie sogar selbst zur Schuldenfalle werden, so der Tenor. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat zudem wiederholt die teils horrenden Provisionen kritisiert: Mehr als jeder zweite Euro Beitrag fließt bei vielen Verträgen an den Vermittler bzw. die Vermittlerin. Ein Grund, weshalb auch die Bundesregierung die Abschlussvergütung bei diesen Policen gesetzlich deckeln will.

"Finanztest" checkt Angebote von 25 Banken

Die Kritik an den Verträgen dürfte auch nach einem Marktvergleich der „Stiftung Warentest“ nicht verstummen. Für ihre Dezemberausgabe hat die Zeitschrift „Finanztest“ Verträge von 25 Bankhäusern untersucht. Viele Tarife schnitten mit „mangelhaft“ ab.

Für den Vergleich wurden Kredit­angebote über 10.000 Euro mit einer Lauf­zeit von 60 Monaten einge­holt oder verdeckt erhoben, wie test.de berichtet (hier die detaillierten Ergebnisse). Ärgerlich ist, dass aus dem Heftartikel nicht genau hervorgeht, welche Kriterien genau erhoben und wie sie gewichtet wurden, um die Angebote zu beurteilen.

Das beste Ergebnis zeigten die Banken bei der Versicherung des Todesrisikos. Hier erreichten 18 Tarife ein „sehr gut“, sechs die Note „gut“ und nur ein Anbieter schnitt mit „befriedigend“ ab. Im letzten Fall wurden strenge Ausschlüsse etwa bei Risikoschwangerschaften oder unbehandelten Erkrankungen des Bewegungsapparates beklagt. Bei letztgenanntem Angebot handelt es sich laut test.de um ein Angebot der Allgemeinen Beamten Bank (ABK).

Arbeitsunfähigkeit: Viele Angebote mangelhaft

Anders sieht es hingegen bei der Absicherung der Arbeitsunfähigkeit aus. 15 von 25 untersuchten Banken schnitten hier mangelhaft ab. Das giftige Zauberwort, weshalb diese Angebote durchfallen, heißt in diesem Kontext „abstrakte Verweisung“. Denn nicht der tatsächliche Beruf des Versicherten ist abgesichert: Bevor es Geld gibt, kann er auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden.

Zur Erklärung: In der Regel gehe der Versicherte davon aus, dass Arbeitsunfähigkeit im Sinne einer herkömmlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung versichert sei, berichtet "Finanztest": Er also seine zuletzt ausgeübte Tätig­keit nicht mehr oder nur unter Gefahr ausführen kann. Das entspricht einer längeren Krankschreibung im Sinne des "gelben Scheines".

Bei den Restschuld-Verträgen sind Regeln hingegen weit strenger. Hier können die Versicherten auf jede andere Arbeit verwiesen werden, bevor der Versicherer zahlt: selbst, wenn diese mit Verlust an Einkommen und Status verbunden ist. Demnach trete der Leistungs­fall erst ein, wenn die versicherte Person „… ihre bisherige oder eine andere Tätig­keit …“ nicht mehr ausüben kann beziehungs­weise „… außer­stande ist, allgemein eine berufliche Tätig­keit auszuüben …“, wie Finanztest aus den Verträgen zitiert.

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Doch nach Interpretation von "Finanztest" gibt es positive Ausnahmen. Die Angebote der Santander Bank und der SWK Bank schnitten mit "sehr gut" ab, sie waren die einzigen beiden Tarife. Immerhin ein "gut" erhielten die Tarife der DKB, Postbank und SKB Bank.

Schutz bei Arbeitslosigkeit "mittelmäßig"

Als dritte Option untersuchte Finanztest, wie Restschuld-Policen die Arbeitslosigkeit absichern. Diesen Schutz bezeichnen die Heftmacher als „mittelmäßig“. Der Grund: Bei Arbeits­losig­keit zahlen Versicherer nur, wenn sie unver­schuldet ist. Doch was damit gemeint sei, würden viele Verbraucher nicht wissen. So ist etwa Arbeits­losig­keit nach dem Ende eines befristeten Vertrags oder aufgrund eines Aufhebungs­vertrags nicht versichert, wie bereits die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bemängelt hat. Das entspricht nicht den umgangssprachlichen Verständnis von "unverschuldet".

17 der 25 Banken schneiden für den Arbeitslos-Schutz nur mit „ausreichend“ oder „mangelhaft“ ab. Schlecht bewertet wurde, wenn die Leistung auf zwölf Monate begrenzt ist oder gar an Arbeitslosengeld 1 gekoppelt, berichtet "Finanztest". Mit anderen Worten: Bei vielen Tarifen erhalten Versicherte keine Leistung mehr, wenn sie in Hartz IV abrutschen.

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Mit "gut" bewertet wurde der Arbeitslosen-Schutz der Kreissparkasse Köln, alle anderen Restschuld-Policen schnitten in der Rubrik schlechter ab.

Große Preisunterschiede

Erneut kritisiert wurden die hohen Kosten der Restschuld-Policen, wobei es zwischen den Anbietern deutliche Unterschiede gibt. Der Todesfall-Schutz für 10.000 Euro Kredit kostete zwischen 128 Euro (Norisbank) und 531 Euro (Deutsche Skatbank). Immerhin schnitt die Skatbank für ihren teuren Tarif mit der Note "sehr gut" ab.

Noch teurer wird es, wenn ein Kreditnehmer alle drei Risiken absichern will. Für Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit verlangt die Degussa Bank 764 Euro und ist damit die Günstigste. Die Skatbank hingegen schlägt mit 2.280 Euro zu, wenn 10.000 Euro Kredit abgesichert werden sollen.

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Letztendlich führen diese Policen dazu, dass sich die Kredite enorm verteuern, beklagt "Finanztest". Das rechnen sie an einem Beispiel vor: Eine Bank verlangt für einen Kredit über 10.000 Euro, Laufzeit 60 Monate, 2,89 Prozent Zinsen. Sichert der Kunde nur das Todesfallrisiko ab, steigt der effektive Zins auf 5,12 Prozent. Mit Absicherung aller drei Risiken vervierfacht sich der Zins sogar auf 12,30 Prozent. Hätte der Kreditnehmer ohne Versicherung einen Monatsbeitrag von 182 Euro bezahlt, so muss er nun inklusive Restschuld-Police bereits 224 Euro im Monat berappen. Fast die Hälfte des Restschuld-Beitrages fließt bei vielen Tarifen an Provision.

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