Es wäre wünschenswert, wenn der GDV als sogenannte Dachorganisation die beschriebenen Herausforderungen ausnahmsweise mal aktiv angehen würde.

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Die Betriebliche Krankenzusatzversicherung erlebt derzeit einen kräftigen Boom. Wie könnte ein solcher Erfolg denn für die betriebliche AKS aussehen?

Ganz einfach: in der Krankenversicherung haben wir weitgehend verständliche Vertragsinhalte, die einfach und unkompliziert zu verkaufen sind. Ganz anders war es bisher in der AKS. Es gab nichts, was verständlich und einfach ist. Das ist jetzt anders. Die elipsLife hat mit der Unterstützung von PremiumCircle ein verständliches AVB-Werk geschaffen, das einen ebenso einfachen Vertrieb ermöglicht, wie in der bKV. Wohlgemerkt, es gibt aktuell erstmal nur das eine Produkt.

Brüchige Erwerbsbiografien mit zahlreichen Jobwechseln prägen dennoch den gegenwärtigen Arbeitsmarkt. Wie kann man diesem Umstand mit solchen Produkten gerecht werden?

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Mit verbindlichen Vertragsregelungen. Grundsätzlich gilt, dass eine betriebliche Kranken- oder Arbeitskraftabsicherung Zusatzleistungen des Arbeitgebers für die Arbeitnehmer sind. Sie gelten in der Regel, bis ein Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet. Es gibt unterschiedliche Regelungen ob, in welcher Form und zu welchen Konditionen der Versicherungsschutz von einem ausgeschiedenen Mitarbeiter privat fortgeführt werden kann. Es kommt auch hier wie immer auf die Ausgestaltung und Formulierungen der AVB an. Auch wenn ich mich wiederhole: Wir brauchen Verständlichkeit und inhaltliche Vollumfänglichkeiten in den AVB. Und zwar dringend.

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