Wenn hübsche Rehlein am Wegesrand stehen, ist Vorsicht geboten. Das zeigt die aktuelle Schadenbilanz des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Im vergangenen Jahr kam es rein rechnerisch täglich zu rund 808 Kollisionen mit einem Wildtier. Damit kollidierte alle zwei Minuten ein kaskoversicherter Pkw mit einem Wildtier. In der Summe sind das rund 295.000 Unfälle im Jahr. Das sind 27.000 Unfälle mehr als im Jahr 2018.

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Die Höhe der regulierten Schäden ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. 2016 lag der Wert noch bei knapp 682 Millionen Euro. Im Jahr darauf waren es bereits fast 744 Millionen Euro. In 2018 wuchs der Wert auf 757 Millionen Euro an und auch im Vorjahr legte die Schadensumme erneut zu. Mit einer Höhe von 885 Millionen Euro wurde ein neuer Rekordwert erreicht. Das sind stolze 17 Prozent Zuwachs.

Im Durchschnitt zahlten die Versicherer pro Fall rund 3.000 Euro. 2018 lag der durchschnittlich geleistete Betrag noch bei 2.825 Euro pro Wildunfall.

Über das Jahr gesehen ist die Gefahr von Wildunfällen in den Monaten April und Mai und von Oktober bis Dezember am höchsten. Im Frühjahr sorgen vor allem Wildschweinrotten mit ihren Frischlingen für eine um rund 20 Prozent höhere Unfallgefahr. Zum Jahresende kommt es dagegen zu vielen Unfällen mit Hirschen, die in ihrer Brunftzeit sehr aktiv sind.

Welche Versicherung zahlt, wenn es kracht?

Welche Versicherung leistet, wenn ein Tier vor das Auto läuft? Schäden mit sogenanntem Haarwild wie Rehe oder Hirsche begleicht die Kfz-Teilkaskoversicherung. Allerdings müssen hierfür bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss sich das Auto in Bewegung befunden haben. Zum anderen muss vom Tier eine „typische Gefahr“ ausgehen. Das heißt, wenn das Tier beim Zusammenstoß bereits tot war, weil ein vorheriges Auto es schon verletzt hatte, kann die Versicherung unter Umständen die Zahlung verweigern (OLG München, Az: 10 U 4630/85). Zum Haarwild nach dem Jagdgesetz zählen auch Wild­schweine, Füchse, Hasen oder Marder.

Wird der Unfall hingegen durch einen großen Vogel oder gar eine entlaufene Ziege verursacht, ist in der Regel eine Vollkasko-Police erforderlich. Jedoch kann man bei vielen Kfz-Teilkasko-Tarifen mittlerweile eine Vertragserweiterung vereinbart werden, durch die auch Schäden durch andere Tiere wie Kühe, Pferde oder Schafe abgedeckt sind. Hierfür müssen aber explizit Zusammenstöße mit Haus- und Nutztieren laut Vertrag vereinbart sein.

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Die Teilkasko zahlt auch, wenn man aufgrund eines Tieres auf der Straße ausweichen musste und dabei der Unfall entstand. Allerdings muss der Fahrer dann nachweisen, dass tatsächlich ein Tier auf der Straße stand. Gerade bei kleineren Tieren empfiehlt es sich deshalb, nicht auszuweichen: so bitter das für den Tierfreund auch sein mag.

Verhaltenstipps nach einem Wildunfall

  • Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen.
  • Die Polizei benachrichtigen.
  • Ein verletztes oder getötetes Tier möglichst nicht anfassen. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.
  • Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen. Das ist hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung.
  • Eine Wildunfallbescheinigung vom Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen.
  • Den Versicherer anrufen, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.

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