Rückblende: Im April 2019 sorgten zwei ehemalige Vermögensberater für reichlich Aufregung um die Deutsche Vermögensberatung (DVAG). Unter der Überschrift „Es ist wie Gehirnwäsche“ berichtete das Magazin „Der Spiegel“ von den Erfahrungen der beiden bei dem Finanzvertrieb. In Interviews mit „Der Welt“ oder „Versicherungswirtschaft-heute“ legte einer der beiden, nämlich Ralf S., nach. Von „Geldsekte“ war die Rede und es sei versucht worden, ihn mundtot zu machen.

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Nun musste sich S. vor Gericht verantworten. Die DVAG hatte ihn angezeigt. Der Grund: Man fühlte sich erpresst. S. hatte behauptet, ein Verlag habe ihm über 500.000 Euro für die Rechte an der Veröffentlichung seines geplanten Enthüllungsbuches „Die Geldsekte“ geboten. Er hat der DVAG angeboten, die an dem Buch selbst zu erwerben.

Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, hat das Amtsgericht Frankfurt nun ein Urteil gefällt. Zwar nicht wegen versuchter Erpressung, aber wegen versuchten Betrugs. S. muss nun 4.000 Euro an die Verbraucherzentrale Hessen zahlen; eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 70 Euro wird vorbehalten, heißt es in der Zeitungsmeldung. Und weiter: Der Richter nennt die Tat eine „Dummheit“, und kein Verlag zahle eine halbe Million Euro für ein Enthüllungsbuch über eine Firma, deren Leumund ohnehin seit Jahren offiziell lausig sei. Beweise hatte das Gericht allerdings nicht.

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Auf telefonische Anfrage von Versicherungsbote bestätigte S. das Urteil und den entsprechenden Zeitungsbericht, der leider auf Nennung des Aktenzeichens verzichtete. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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