Der bundesweite Aktionstag „Pflegende Angehörige“ widmet sich jedes Jahr am 08. September der Situation jener Menschen, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen. Schließlich werden gut drei Viertel aller Pflegebedürftigen in den eigenen vier Wänden betreut. In diesem Jahr ist mit dem Aktionstag auch Hoffnung auf Entlastung verbunden, denn Behinderten-Pauschalbeträge und Pflege-Pauschbetrag sollen angepasst werden.

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Diese Pauschalierungsmöglichkeiten sind Bestandteil des Einkommensteuergesetzes. Damit haben Steuerpflichtige mit Behinderungen die Möglichkeit, statt ihre Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einzeln nachzuweisen, einen Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen. Der Pflege-Pauschbetrag kann in Anspruch genommen werden, wenn außergewöhnliche Belastungen durch die häusliche Pflege einer Person entstehen. Voraussetzung, um den Pflege-Pauschbetrag zu nutzen:

  • Die pflegende Person darf für die Pflege keine Einnahmen im Kalenderjahr erhalten.
  • Die Pflege muss in der Wohnung des Steuerpflichtigen oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich durchgeführt werden.
  • Die Wohnung muss in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union liegen oder einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anzuwenden ist.

Laut Gesetzentwurf, der federführend beim Bundesfinanzministerium (BMF) angesiedelt ist, soll der Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 erhöht und für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 neu eingeführt werden.

Die geplante Neufassung des § 33b Absatz 6 sieht folgenden Pflege-Pauschbetrag vor:

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  1. bei Pflegegrad 2: 600 Euro,
  2. bei Pflegegrad 3: 1.100 Euro,
  3. bei Pflegegrad 4 oder 5: 1.800 Euro.

Wilfried Oellers, Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, kommentierte die geplante Gesetzesänderung so: „Gerade in der Corona-Krise zeigt sich wie unter einem Brennglas, wie sich häuslich Pflegende oft bis zur Belastungsgrenze um schwerstpflegebedürftige Menschen mit Behinderungen kümmern. Daher begrüße ich es sehr, dass wir mit der Erhöhung des Pflege-Pauschbetrages und der Erweiterung auf die Pflegegrade 2 und 3 diesen Einsatz würdigen.“

Neue Behinderten-Pauschbeträge geplant

Menschen mit Behinderung sollen ebenfalls angepasste Pauschalbeträge bei der Einkommenssteuer geltend machen können. Laut Gesetzentwurf soll folgende Staffelung gelten:

Grad der Behinderung / gewährter Pauschbetrag
20 / 384 Euro,
30 / 620 Euro,
40 / 860 Euro,
50 / 1 140 Euro,
60 / 1 440 Euro,
70 / 1 780 Euro,
80 / 2 120 Euro,
90 / 2 460 Euro,
100 / 2 840 Euro.

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Für Blinde soll sich dieser Pauschbetrag auf 7.400 Euro erhöhen.

Das Vorhaben könnte schon bald in Kraft treten, denn der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet.

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