Brauchen Versicherungsvermittler und Finanzanlagenvermittler einen staatlichen Rettungsschirm? Folgt man dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), so muss die Antwort lauten: ja. Verbandspräsident Michael H. Heinz richtet einen Appell an Bundeskanzlerin Angela Merkel, auch Versicherungsvermittler stärker zu berücksichtigen.

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Vor allem das Neugeschäft schwächelt, wie Heinz in einem Pressetext des Verbandes verrät. „Aus unserer täglichen Beratungsarbeit wissen wir, dass aufgrund der Corona-Krise bereits jetzt ein erheblicher Einbruch von Neuakquise zu verzeichnen ist. Diesbezügliche Liquiditätseinbußen werden sich jedoch erst in einigen Monaten bei den Vermittlerinnen und Vermittlern zeigen“, so der Vereinsvorstand. Heinz fürchtet, dass andernfalls Engpässe bei der Finanzberatung der Verbraucher drohen.

Wie groß ist die Not der Vermittler?

Wie groß die möglichen Einbußen der Vermittler infolge der Corona-Pandemie sind, dazu gibt es aktuell keine Umfrage. Aber auch vor Ausbruch der Krise hatten einige Vermittlerbüros schon zu kämpfen:

Laut BVK-Strukturanalyse 2019 haben drei von zehn Maklern einen sehr niedrigen Jahresgewinn vor Steuern bis 25.000 Euro, bei Einfirmenvertretern sind es neun Prozent. Bei der Umfrage unter 2.468 Teilnehmern wurden allerdings voraussichtlich auch Vermittler im Nebenerwerb mit erfasst, die das Ergebnis verzerren (der Versicherungsbote berichtete).

Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen -etwa Hoteliers oder Gastwirten- dürften Versicherungsvermittler aber weniger stark von der Krise betroffen sein. Viele können auch im Homeoffice arbeiten und den Kontakt zu ihren Kunden suchen. Zudem verhindern die Bestandsprovisionen, dass die Einnahmen komplett wegbrechen. Gerade junge Vermittler, die sich noch keinen großen Bestand aufbauen konnten, dürften nun aber leiden.

Unternehmen ab zehn Mitarbeiter: nur Kurzarbeitergeld und Kredite

Die Bundesregierung hat immerhin Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinbetriebe bereitgestellt. Bis zu 9.000 Euro erhält ein Unternehmer, wenn er bis zu fünf Beschäftigte hat. Wer bis zu zehn Arbeitnehmer beschäftigt, kann gar 15.000 Euro abrufen. Diese Soforthilfen sind aber in fast allen Bundesländern an Betriebsausgaben gebunden, etwa Miete für das Büro oder ein beruflich genutztes Auto. Vorraussetzungen, die viele Vermittler erfüllen dürften.

Ein Problem ist, dass es für kleine und mittelständische Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern keine Soforthilfen gibt. Ihnen helfen Bund und Länder zwar mit vereinfachtem Kurzarbeitergeld und Krediten. Die Kredite aber müssen die Gewerbetreibenden später mit Zins zurückzahlen - falls sie überhaupt bewilligt werden. Denn die Hausbanken sind für die Vergabe der Kredite zuständig: und befugt, die Bonität ihrer Kunden zu prüfen.

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Die Firmen müssen zum Nachweis ihrer Bonität Jahresabschlüsse einreichen, einen Finanzplan und eine Liquiditätsplanung erstellen. Viele regionale Medien berichten, dass Unternehmern aufgrund einer vermeintlich schlechteren Bonität diese Kredite versagt bleiben. Ausgerechnet die Coronakrise trage dazu bei, dass die Banken nun die Zukunftschancen vieler Betriebe schlechter bewerten.

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