Versicherungsbote: Die Versicherungswirtschaft berichtet, Veranstaltungen seien häufig noch nicht gegen Pandemierisiken abgesichert. Sie hingegen berichten, dass Ihre Veranstaltungsausfall-Policen im Rahmen einer Seuchenklausel einen Pandemieschutz eingeschlossen haben bzw. hatten: sogar ohne Zusatzklausel. In welchem Umfang? War der Schutz standardmäßig inkludiert?

Anzeige

Mark Höhne: Die Ausfallversicherung funktioniert als Allgefahrendeckung und die Versicherer arbeiten mit in den Bedingungen explizit formulierten Ausschlüssen. Wir hatten einen Versicherer gefunden, der den Ausschluss für übertragbare Krankheiten nicht hatte und wir mussten nur noch die Klausel zum Behördenverbot einschließen. Versicherungsschutz besteht über diese Verträge also in vollem Umfang. Bei anderen Versicherern konnten wir den vorhandenen Ausschluss über die Klausel für übertragbare Krankheiten wieder einschließen.

Greift die Seuchenklausel auch bei höherer Gewalt, bei behördlich angeordneten Maßnahmen bzw. dann, wenn die WHO den Pandemie-Status ausgerufen hat? In vielen Versicherungsverträgen sind diese ja standardmäßig ausgeschlossen.

Die Versicherer haben sich da früh klar positioniert. Ist der Ausschluss für übertragbare Krankheiten enthalten, hilft die Klausel zur Mitversicherung von Eingriffen durch hohe Hand nicht. Es bedarf dann explizit der Klausel für übertragbare Krankheiten.

Ich nehme an, dass die Seuchenklausel bei Ihnen aktuell auch nicht mehr versicherbar ist bzw. Sie einen Zeichnungsstopp haben: alles andere würde mich stark wundern. Ist das korrekt? Wann rechnen Sie mit einer Normalisierung der Situation?

Wir können eine Klausel für übertragbare Krankheiten weiterhin anbieten, diese beinhaltet nun allerdings – wie bei allen Anbietern – einen Corona-Ausschluss. Wir rechnen in den kommenden Monaten nicht damit, dass ein Versicherer den Wiedereinschluss Corona zeichnen wird.

Sie sind auf die Versicherung von Veranstaltungen, Events und Messen spezialisiert: unklar ist, wann diese wieder wie gewohnt stattfinden können. Wie stark sind Sie als spezialisiertes Maklerbüro selbst von der Coronakrise betroffen? Mit welchen Einbußen rechnen Sie?

Wir können selbstverständlich keine Zahlen nennen. Aber Veranstaltungsversicherungen machen einen großen Teil unseres Geschäfts aus. Im Jahr sind das hunderte Events, von der Abifeier bis zur Großveranstaltung. Ziehen sich die Verbote bis in die Open Air-Saison, trifft es auch unsere Festivals mit teilweise bis 50.000 Besuchern oder mehr. Unsere größte Veranstaltung, der Karneval der Kulturen in Berlin, wurde bereits abgesagt. Das schmerzt aber nicht nur geschäftlich. Wir kennen die Veranstalter teilweise seit Jahrzehnten und wissen, wie viel Herzblut in den Events steckt.

Wie halten Sie in der aktuellen Situation Ihren Geschäftsbetrieb aufrecht: Kontakt mit Kundinnen und Kunden etc.? Haben Sie vielleicht auch Tipps für andere Makler?

Das ist nicht problematisch. Die Kommunikation über Internet und Telefon wird von den meisten Kunden aus zeitlichen Gründen sowieso bevorzugt.

Sie berichten, vor Ausbruch der Coronakrise wurde die Seuchen-Klausel mit 0,1 Prozent bis 0,2 Prozent der Versicherungssumme kalkuliert. Gehen Sie davon aus, dass sich dieser Schutz infolge der aktuellen Pandemie deutlich verteuern wird - aber zum Standard in Ausfallversicherungen entwickeln könnte?

Eine deutliche Prämienanpassung können wir uns als kurz- bzw. mittelfristige Reaktion gut vorstellen. Ein erster Anbieter hat seinen Prämiensatz bereits mehr als verdoppelt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickelt und wie nachhaltig sich diese wegen der versicherten und eingetretenen Schäden für die Versicherer auf das Prämienniveau auswirken wird. Einer der Ausfallversicherer bietet ab sofort gar keinen Versicherungsschutz mehr an, ein anderer informierte uns über ein Zeichnungsstopp bis Anfang Juli.

Anzeige

Die Fragen stellte Mirko Wenig

Anzeige