Der Sprecher weiter: "Die einstweiligen Verfügungen beziehen sich lediglich auf konkrete Formulierungen im Zusammenhang mit dem Verhalten der Huk bezüglich des Kündigungsservices. Die Ablehnung der Kündigungen durch die Huk halten wir weiterhin für verbraucherfeindlich". Check24 akzeptiere das Verhalten der Huk-Coburg nicht und "kämpft weiter für alle Kunden", positioniert sich der Pressesprecher.

Anzeige

Wiederkehrende Rechtsstreite

Es ist nicht der erste Rechtsstreit zwischen dem Versicherer und Check24. Die Franken versuchen aktuell auch, dem Vergleichsportal seine "Nirgendwo-günstiger-Garantie" zu untersagen: zunächst erfolglos, ein Ordnungsmittelantrag hatte keinen Erfolg. Das Urteil hierzu steht aber noch aus (der Versicherungsbote berichtete).

Darüber hinaus konnte auch Check24 bereits einen Erfolg gegen die Huk-Coburg erzielen. Demnach können Versicherungen nicht untersagen, dass ihre Tarife auch ohne Preise und nur mit Leistungsbestandteilen im Vergleichsergebnis von Onlinemaklern angezeigt werden (Aktenzeichen 31 O 376/17).

Anzeige

Der Hintergrund: Die Huk listet ihre Tarife selbst nicht bei Vergleichsportalen und begründet dies mit den teils hohen Provisionen und dem Geschäftsgebaren der Onlinemakler. Man wolle nicht "„den Wechselautomaten mit immer neuen Provisionen füttern“, hatte sich Huk-Chef Klaus-Jürgen Heitmann positioniert.

vorherige Seite
Seite 1/2/

Anzeige