Viele nach China entsandte Mitarbeiter fragen sich aktuell, ob sie angesichts der Ausbreitung des Coronavirus von ihrem Arbeitgeber zurück nach Deutschland geholt werden müssen. Gleichzeitig ist unklar, inwieweit Dienstreisen in an das Seuchengebiet angrenzende Regionen sowie nach Shanghai oder Hongkong noch durchführbar sind.

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Gemäß ihrer Fürsorgepflicht sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Lage in China weiterhin zu beobachten und dann aktiv zu werden, wenn die Mitarbeiter geschützt werden müssen. Wenn dies bedeutet, China zu verlassen, müssen Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeiter nach Hause gebracht werden. Zum jetzigen Zeitpunkt scheint dies für die gesamte Volksrepublik China der Fall zu sein, weil das Auswärtige Amt seine Teil-Reisewarnung ausgeweitet hat. Da es aktuell jedoch keine Linienflugzeuge gibt, sollten sich Unternehmen an die örtlichen Botschaften wenden, um einen Rücktransport zu organisieren.

Medizinische Assistance kommt nicht für Kosten der Evakuierung auf

Michael Bullerjahn ist Leiter des medizinischen Abrechnungsservice bei der BDAE GruppeBDAEWer eine spezielle Assistance-Versicherung für Krisenfälle abgeschlossen hat, sollte mit dieser die Evakuierungsmöglichkeiten klären. Aber Achtung: Diese Art der Absicherung ist nicht zu verwechseln mit der medizinischen Assistance, die viele Auslandsreise-Krankenversicherungen anbieten. „Die klassischen Assistance-Dienstleister organisieren Transporte lediglich in medizinisch notwendigen Fällen, etwa wenn eine wichtige Behandlung im Krankenhaus vor Ort nicht gewährleistet werden kann. Dann werden Betroffene in die nächstgelegene Klinik geflogen, welche die erforderliche Gesundheitsversorgung gewährleistet“, weiß Michael Bullerjahn, Leiter des medizinischen Abrechnungsservice bei der BDAE Gruppe. „Die Tatsache, dass eine Seuchengefahr besteht, ist keine Leistungsvoraussetzung für eine medizinisch notwendige Evakuierung.“

Generell seien Rückholungen ins Heimatland keine klassischen Versicherungsleistungen und müssten gesondert abgesichert werden. Medizinische Assisteure würden jedoch nicht im Falle einer drohenden Seuche, wie aktuell beim Coronavirus, für die Evakuierung potenziell gefährdeter Expats und deren Angehörige sowie Geschäftsreisender sorgen. In den meisten Fällen würden sie diese mit ihrem Netzwerk dabei unterstützen, einen Heimatrückflug zu organisieren.

Viele Arbeitnehmer, die für Dienstreisen oder langfristige Projekte in China, Shanghai oder Hongkong vorgesehen sind, reagieren verunsichert und fragen sich, ob sie die Reise antreten müssen. „Sofern eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung eines Arbeitnehmers bei einer Dienstreise zu erwarten ist, dürfen Arbeitnehmer sich laut Paragraf 106 der Gewerbeordnung weigern, eine Dienstreise in betroffene Gebiete anzutreten, ohne dass sie arbeitsrechtliche Sanktionen zu befürchten haben“, weiß Omer Dotou, Leiter der Abteilung Global Mobility Services beim BDAE.

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Aktuell hat das Auswärtige Amt für die Provinz Hubei und das gesamte Staatsgebiet der Volksrepublik China (also auch Shanghai) eine Teil-Reisewarnung ausgesprochen, auf die man sich berufen könne. Hongkong und Macao sind davon ausgenommen. Hier besteht zumindest für den Moment keine Gefahr für die Gesundheit im Sinne der deutschen Rechtsprechung und auch das Auswärtige Amt hat für diese Orte keine Reisewarnung ausgesprochen.

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