Seit 21. März 2016 ist die Vermittlung von Immobiliendarlehen erlaubnispflichtig. Dabei ist es egal, ob der Darlehensnehmer eine Privatperson oder Unternehmer ist. Für Bestandsvermittler, die bis dahin mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34 c Gewerbeordnung (GewO) Immobiliardarlehen vermittelt haben, galt bis zum 21.03.2017 eine Übergangsfrist. Seither benötigen auch sie eine Erlaubnis nach §34 i GewO.

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Der erste Durchlauf dieser Sachkundeprüfungen der IHK fand bereits am 23. Juni 2016 statt. Kurz darauf gab der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) das erste Mal offizielle Zahlen für eingetragene Vermittler in diesem Segment bekannt. Eine solche Registrierung hatten zum 1. Juli 2016 bereits 1.379 Vermittler vorgenommen. Zum 1. Januar 2017 zählte das Register bereits 22.180 Personen. Ein Jahr später waren es bereits 49.714 Personen im Vermittlerregister der IHK gemeldet.

Zum 1. Januar 2020 vermeldet die DIHK nun erneut eine gestiegene Vermittlerzahl. Demnach sind aktuell 53.112 Personen im Vermittlerregister der IHK gemeldet. Allein in den vergangenen drei Monaten legte die Zahl um 329 zu.

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Zudem gibt es aktuell im Bundesgebiet 669 Honorar-Immobiliardarlehensberater mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 5 GewO. Damit hat sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 25 vergrößert. Im Januar 2018 waren es sogar noch 627 Personen.

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