Seit 21. März 2016 ist die Vermittlung von Immobiliendarlehen erlaubnispflichtig. Dabei ist es egal, ob der Darlehensnehmer eine Privatperson oder Unternehmer ist. Für Bestandsvermittler, die bis dahin mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34 c Gewerbeordnung (GewO) Immobiliardarlehen vermittelt haben, galt bis zum 21.03.2017 eine Übergangsfrist. Seither benötigen auch sie eine Erlaubnis nach §34 i GewO.

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Der erste Durchlauf dieser Sachkundeprüfungen der IHK fand bereits am 23. Juni 2016 statt. Kurz darauf gab der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) das erste Mal offizielle Zahlen für eingetragene Vermittler in diesem Segment bekannt. Eine solche Registrierung hatten zum 1. Juli 2016 bereits 1.379 Vermittler vorgenommen. Anfang 2017 zählte das Register bereits 22.180 Personen. Ein Jahr später waren es mehr als doppelt so viele Personen im Vermittlerregister der IHK gemeldet (49.714 Personen). Zum Jahresbeginn 2020 waren bereits 53.112 Immobiliendarlehenvermittler in Deutschland gemeldet.

Zum 1. April 2022 vermeldet die DIHK nun einen Rückgang der Vermittlerzahl. Demnach sind aktuell 57.653 Personen im Vermittlerregister der IHK gemeldet. In den vergangenen drei Monaten sank die Zahl um 63 Personen.

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Zudem gibt es aktuell im Bundesgebiet 673 Honorar-Immobiliardarlehensberater mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 5 GewO. Hier ist die Zahl im Vergleich zum Januar konstant geblieben.

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