Zum anderen aber trägt auch ein kapitalgedecktes Polster zur Alterssicherung der Schweden bei und erweitert demnach den Entscheidungsspielraum. So fließen – verpflichtend – 2,5 Prozent des Lohns einer jeden Person mit gesetzlichem Rentenanspruch über die so genannte „Prämienrente“ in die kapitalgedeckte Altersvorsorge. Diese Gelder können entweder in eine vorgegebene Auswahl von etwa 800 Anlageprodukten investiert werden. Oder das Geld fließt automatisch in den staatlichen Fonds AP7.

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Hinzu kommen für den schwedischen Cocktail kapitalgedeckter Altersvorsorge 4,5 Prozent des Einkommens, die „quasi-obligatorisch“ in die Betriebsrente fließen. Weit mehr also als in Deutschland ergänzen sich die drei Säulen der Altersvorsorge in Schweden demnach verpflichtend, so dass viele Bürger des Königreichs zusätzlich zur Leibrente Gelder aus der Prämienrente und aus Betriebsrenten beziehen.

Vorbild Schweden: Für jeden etwas dabei

Freilich: Die Altersvorsorge in die Hand eines Staatsfonds legen will die FDP nicht, obwohl dieser in Schweden eine wichtige Säule der Alterssicherung ist. Zu einem Kapitalstock bei der Deutschen Rentenversicherung ähnlich dem schwedischen Staatsfonds gibt sich die FDP erwartungsgemäß verhalten. Darauf angesprochen, äußerte Johannes Vogel im Interview mit dem Versicherungsboten: „Generell freue ich mich über jede Debatte in Richtung höhere Aktienquoten. Der nächste Schritt muss aber ja offenkundig sein, erstmal höhere Aktienquoten in allen Formen der geförderten Altersvorsorge in der 1. und 3. Säule zu erlauben.“

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In diesem Sinne fordert der FDP-Beschluss „Für eine moderne Altersvorsorge“ auch eine Deregulierung bei Vorsorgeprodukten zugunsten höherer Aktienquoten. Ein staatlich verpflichtendes kapitalgedecktes Vorsorgeangebot nach Schwedens Vorbild hingegen wird eher von linksliberalen Akteuren in der Politik gefordert – als Beispiel genannt werden kann die "Bürgerbewegung Finanzwende“ des Grünen-Politikers Gerhard Schick (der Versicherungsbote berichtete).

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