Die Alternde Gesellschaft erfordert flexible Übergänge

Die Forderung ist nicht neu: In einer alternden Gesellschaft sollen Übergänge in den Ruhestand flexibler sein. Ein Angestellter wird zum Beispiel andere Möglichkeiten für den Ruhestand haben als ein Dachdecker mit schwerer körperlicher Arbeit. Auch könnten flexible Altersgrenzen das demografische Problem sowie den Fachkräftemangel abmildern – ältere Arbeitnehmer würden länger dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das deutsche Rentensystem gilt jedoch bisher als relativ starr. Denn die feste Regelaltersgrenze für eine reguläre Altersrente ohne Abschläge aus der gesetzlichen Rentenversicherung erlaubt bisher wenig Spielraum.

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Das gilt auch noch, seit der Gesetzgeber in 2007 über das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre anhob – schrittweise wird seit 2012 die „Rente mit 67“ eingeführt, dieser Prozess gilt in 2031 als abgeschlossen. Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen will, nimmt trotz dieser Reform noch immer hohe Abschläge in Kauf. Pro Monat, den man früher in Rente geht, beträgt der Abschlag von der gesetzlichen Rente 0,3 Prozent auf den monatlichen Rentenbetrag. Geht man ein Jahr früher in Rente, muss man demzufolge 3,6 Prozent Abschlag in Kauf nehmen. Bei einer erwarteten Regelrente von 1.000 Euro brutto verliert man jeden Monat 36 Euro, wie das Infomationsportal der Deutschen Rentenversicherung veranschaulicht. Gerade bei einer steigenden Lebenserwartung kann ein zeitigerer Ruhestand somit schnell einiges an Rente kosten.

FDP: "Die Schweden machen es vor"

Aber ist eine solche starre Regelung, die einen früheren Renteneintritt mit hohen Abschlägen bestraft, überhaupt noch zeitgemäß? Laut FDP entspricht diese starre Regelung nicht mehr den Anforderungen einer alternden Gesellschaft. Sollen doch Bürger selbstbestimmter und flexibler entscheiden dürfen, wie lange sie arbeiten wollen und wann sie in Rente gehen. Aus diesem Grund schlägt die FDP derzeit auch vor, das starre gesetzliche Renteneintrittsalter abzuschaffen und durch ein flexibles System zu ersetzen. Darüber berichtete zum zurückliegenden Jahreswechsel unter anderem Die Zeit.

Vorbild für diese Forderung: Das Rentensystem Schwedens. So äußerte Johannes Vogel, Sprecher für Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik der FDP-Bundestagsfraktion, letztjährig auch gegenüber dem Versicherungsboten: Es wäre „nicht mehr zeitgemäß, dass Politiker entscheiden, wann die Menschen in Rente gehen“. Auch bräuchte man „ein flexibles Renteneintrittsalter, das den unterschiedlichen und vielfältigen Lebensläufen der Bevölkerung gerecht wird“. Die Schweden beispielsweise würden dies „seit Jahren erfolgreich vormachen“. Die Position ist für die FDP keineswegs neu.

Denn auch im Beschluss „Für eine moderne Altersvorsorge“ vom 67. Bundesparteitag der FDP in 2016 findet sich bereits als Formulierung: „Zeitgemäß und innovativ“ sei "ein Modell des flexiblen Renteneintritts nach schwedischem Vorbild“. So sollen laut FDP „alle Versicherten ab dem 60. Lebensjahr frei entscheiden können, ob und wann sie ihre Rente beziehen.“ Aber wie funktioniert das umlagefinanzierte Teilsystem der Schweden, das gern als Vorbild herbeizitiert wird, überhaupt? Und bietet dieses Teilsystem, für sich genommen, überhaupt eine Alternative?

Schwedische Rente NDC: Auch hier drohen Abschläge

Zu bedenken ist nämlich: Ein Problem des deutschen Rentensystems scheint auch für die Schweden relevant – wer zeitiger in den Ruhestand geht, nimmt hohe Einbußen bei den Altersbezügen in Kauf. Grundlegend für die Diskussion ist die gesetzliche schwedische Rente NDC. Dieses Teilsystem ist, wie die deutsche gesetzliche Rente, umlagefinanziert. Hintergründe führt ein Forschungsbericht im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aus.

Der Beitragssatz für die Leibrente beträgt 16 Prozent und wird zu ca. 40 Prozent von den Arbeitnehmern und zu ca. 60 Prozent von den Arbeitgebern finanziert. Monatliche Beiträge werden den Schweden auf individuellen Konten gutgeschrieben und zudem verzinst über einen Satz, der sich am Durchschnittslohn orientiert. Auf diesem Weg erwerben die Schweden Ansprüche, die jedoch zunächst fiktiv sind (NDC = „notional defined contribution“). Denn Ansprüche ändern sich in Entwicklung des Umlageverfahrens und sind abhängig von der Demografie.

Im Grunde bildet vor Rentenbeginn das aktuelle Guthaben ein zukünftiges Leistungsversprechen des Staates ab. Die Höhe der tatsächlichen monatlichen Leibrente wird dann mit Rentenbeginn berechnet, indem das NDC-Guthaben bei Renteneintritt durch einen Faktor, dem so genannten Annuitätendivisor, geteilt wird. Dieser bestimmt sich aus der aktuellen Lebenserwartung und dem fiktiven Zinssatz. Aber auch die Wahl des Rentenbeginns fließt in die Berechnung ein.

Denn das Mindestalter für den Rentenbeginn in Schweden liegt für beide Geschlechter derzeit bei 61 Lebensjahren, soll aber zukünftig aufgrund des demografischen Wandels auf 64 Lebensjahre angehoben werden. Die Spanne der Möglichkeiten erstreckt sich bis um 67. Lebensjahr und soll in Zukunft auf 69 Jahre gedehnt werden. Wer jedoch das Mindestalter für den Rentenbeginn wählt, der nimmt – ähnlich wie in Deutschland – hohe Abschläge in Kauf.

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Nur scheinbare Wahlfreiheit

Anschaulich wird dies anhand eines Beitrags in der FAZ: Wer mit 61 Jahren in Rente geht, bekommt in Schweden 28 Prozent weniger Rente, als wenn er bis 65 gearbeitet hätte. Solche Zahlen wirken sich auf die Wahlfreiheit aus, wie auch ein Papier des Münchener ifo-Instituts nahelegt: „Hohe Abschlagsraten in den ersten Jahren“ würden dafür sorgen, dass „sich die meisten dafür entscheiden, deutlich länger als bis 61 zu arbeiten.“ Denn im Durchschnitt arbeiten Schweden zwei Jahre länger als Deutsche. Folgt man der Argumentation, ist auch der Rentenbeginn der Schweden stark von drohenden Einbußen eines frühen Rentenbeginns abhängig – wie in Deutschland.

Warum die Schweden dennoch flexibler sind

Diskutiert werden müsste folglich, ob Schweden tatsächlich eine größere Flexibilität über die umlagefinanzierte NDC-Leibrente ermöglicht als die deutsche gesetzliche Rente. Dass in Schweden dennoch größere Wahlfreiheit besteht, könnte allerdings an weiteren Regelungen des schwedischen Rentensystems liegen. Zum einen gelten die Schweden als Pioniere für Lösungen flexibler Teilrenten, die anteilig neben dem Erwerbseinkommen bezogen werden – mit der so genannten „Flexi-Rente“ ab Jahresanfang 2017 tat die Bundesregierung zumindest erste zaghafte Schritte in diese Richtung (der Versicherungsbote berichtete).

Zum anderen aber trägt auch ein kapitalgedecktes Polster zur Alterssicherung der Schweden bei und erweitert demnach den Entscheidungsspielraum. So fließen – verpflichtend – 2,5 Prozent des Lohns einer jeden Person mit gesetzlichem Rentenanspruch über die so genannte „Prämienrente“ in die kapitalgedeckte Altersvorsorge. Diese Gelder können entweder in eine vorgegebene Auswahl von etwa 800 Anlageprodukten investiert werden. Oder das Geld fließt automatisch in den staatlichen Fonds AP7.

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Hinzu kommen für den schwedischen Cocktail kapitalgedeckter Altersvorsorge 4,5 Prozent des Einkommens, die „quasi-obligatorisch“ in die Betriebsrente fließen. Weit mehr also als in Deutschland ergänzen sich die drei Säulen der Altersvorsorge in Schweden demnach verpflichtend, so dass viele Bürger des Königreichs zusätzlich zur Leibrente Gelder aus der Prämienrente und aus Betriebsrenten beziehen.

Vorbild Schweden: Für jeden etwas dabei

Freilich: Die Altersvorsorge in die Hand eines Staatsfonds legen will die FDP nicht, obwohl dieser in Schweden eine wichtige Säule der Alterssicherung ist. Zu einem Kapitalstock bei der Deutschen Rentenversicherung ähnlich dem schwedischen Staatsfonds gibt sich die FDP erwartungsgemäß verhalten. Darauf angesprochen, äußerte Johannes Vogel im Interview mit dem Versicherungsboten: „Generell freue ich mich über jede Debatte in Richtung höhere Aktienquoten. Der nächste Schritt muss aber ja offenkundig sein, erstmal höhere Aktienquoten in allen Formen der geförderten Altersvorsorge in der 1. und 3. Säule zu erlauben.“

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In diesem Sinne fordert der FDP-Beschluss „Für eine moderne Altersvorsorge“ auch eine Deregulierung bei Vorsorgeprodukten zugunsten höherer Aktienquoten. Ein staatlich verpflichtendes kapitalgedecktes Vorsorgeangebot nach Schwedens Vorbild hingegen wird eher von linksliberalen Akteuren in der Politik gefordert – als Beispiel genannt werden kann die "Bürgerbewegung Finanzwende“ des Grünen-Politikers Gerhard Schick (der Versicherungsbote berichtete).

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