Hier gestaltet sich ein weiteres Problem: Es müssen sich erst einmal Versicherer finden, die solch eine hohe Summe auch absichern wollen. Bisher habe vor allem die Zurich die Insolvenzsicherung von Reisegesellschaften übernommen, berichtet der Bonner General-Anzeiger.

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Nun gebe es aber Gerüchte, dass sich der Versicherer aufgrund der negativen Erfahrungen mit Thomas Cook aus diesen Risiken zurückziehen will: kommentieren wollte dies die Zurich nicht. Ähnliche Probleme gibt es auch bei anderen teuren Absicherungen: etwa der Haftpflicht für Hebammen oder Krankenhäuser. Auch hier sind wenige Anbieter verblieben, die das Risiko überhaupt zeichnen, oft zu extrem hohen Preisen. Der Markt funktioniert nicht mehr.

"Höheres Schutzniveau wird mit höheren Kosten verbunden sein"

Zwar gibt es die Möglichkeit, besonders teure Risiken über Konsortien und Rückversicherungs-Lösungen abzudecken: Mehrere Versicherer schließen sich also zusammen, um die Kosten zu teilen. Auf diese Weise werden etwa die Risiken für Flugzeugabstürze oder Terroranschläge gedeckt. Doch das bedeutet auch, dass wohl Urlauber mehr zahlen müssen. "Ein höheres Schutzniveau wird sicherlich mit höheren Kosten verbunden sein, die unabhängig von der Konstruktion zukünftiger Sicherungssysteme die Reise für den Kunden verteuern werden", sagt Norbert Fiebig, Chef des Reiseverbands, dem "Hamburger Abendblatt".

Alternativ bieten sich weitere Lösungen an, wenn der Versicherungsmarkt keine Antwort findet. Laut General-Anzeiger bringt das Bundesverbraucherschutz-Ministerium einen Entschädigungsfonds ins Gespräch: Einzahlen müssten hier die Reiseveranstalter selbst. Und dann gäbe es noch die Frage nach der Staatshaftung. Hat nämlich die Bundesregierung eine EU-Richtlinie nicht adäquat in deutsches Recht übersetzt, müsste sie die Urlauber entschädigen. Hier kommt wieder die niedrige Summe ins Spiel: Die EU-Richtlinie zur Absicherung von Pauschalreisenden sieht keine generelle Deckelung der Ansprüche vor.

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Bitter: Wer eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, dem nützt sie im Falle einer Insolvenz des Reiseanbieters nichts. Sie leisten, wenn die Gründe für den abgesagten Trip beim Reisenden selbst zu finden sind, etwa im Falle einer Krankheit oder eines Trauerfalls in der Familie. Ebenfalls kein Anspruch auf Ersatz haben jene, die nur einen Flug gebucht haben, aber keine Pauschalreise. Bedingung für Ersatzansprüche ist ein Insolvenzsicherungsschein, den Kunden bei der Buchung erhalten.

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