Relativ neu sind die Möglichkeiten der Hinterbliebenen-Modelle aus angebotenen Maklerrenten von Maklerpools. Makler, die sich für diese Modelle interessieren, sollten sich zunächst einen Marktüberblick zu Rentenmodellen und integrierter Hinterbliebenen-Versorgung verschaffen. Bei zwei Anbietern von Maklerrenten kann jeweils ein Bezugsberechtigter eingetragen werden. Dies kann jede natürliche Person sein, also Lebenspartner, Nachkommen, ein Geschäftspartner oder auch ein Bekannter.

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Verstirbt des Makler, dann erhält die benannte und bezugsberechtigte Person die Maklerrente anstelle des Maklers bis zu einer Gesamtzahldauer von 30 Jahren (je nach Anbieter und Modell). Alles unter der Voraussetzung, dass der Anbieter der Maklerrente dann noch solvent ist und der Maklerbestand noch besteht. Über dieses Restrisiko muss sich der Makler klar sein, der eine Sicherung des Erbes über den Weg der Maklerrente wählt. Wer mit dieser Unsicherheit nicht leben will, ist mit einem rechtzeitigen Direktverkauf auf der sicheren Seite.

Auswirkungen zusätzlicher Einkünfte auf die gesetzliche Rente

Um mögliche Auswirkungen einer zusätzlichen Hinterbliebenenrente aus einer Maklerrente aufzuzeigen, gehen wir davon aus, dass die Witwe eines Maklers eine gesetzliche Rente aus eigener Erwerbstätigkeit bezieht. Hat der Makler selbst Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, kann für die Witwe daraus Anspruch auf eine gesetzliche Witwenrente entstehen.

Laut Gesetzgeber dient diese Witwenrente der Unterhaltssicherung, weshalb Hinterbliebene mit eigenem Einkommen vierzig Prozent ihrer Nettoeinkünfte auf die ihnen zustehende Witwenrente negativ anrechnen müssen. Dazu wird der Teil der Nettorente herangezogen, der die geltenden Freibeträge übersteigt.

Diese Freibeträge werden jährlich festgelegt und betragen aktuell bis 30.06.2020 für den Bereich Ost 841,90 EUR und für den Bereich West 872,52 EUR. Außerdem gibt es für jedes waisenberechtigte Kind weitere Freibeträge. Kommt nun zur eigenen gesetzlichen Rente der Witwe noch ein monatlicher Betrag aus der Hinterbliebenenvariante der Maklerrente hinzu, dann kann der Anspruch auf Witwenrente kleiner werden oder auch ganz verschwinden.

Vergleichbare Auswirkungen gibt es auch beim Bezug von privaten Rentenversicherungen, Mieteinkünften oder bei Hinzuverdienst aus Einkünften aus Solarstromanlagen. Letzteres ist immer dann der Fall, wenn diese Einnahmen im Einkommenssteuerbescheid als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb (!) oder selbständiger Tätigkeit (!) aufzuführen sind. Die Frage, ob das auf die jeweils persönliche Situation zutrifft, ist mit einem Rentenberater oder der Deutschen Rentenversicherung vorab zu besprechen und abzuwägen.

Allgemein ist festzuhalten, dass eine Zusammenrechnung aller Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit zu einer Rentenkürzung führen kann. Ebenfalls abzuklären sind mögliche Auswirkungen auf die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung je nach Situation als Krankenversicherungspflichtiger oder als freiwillig Versicherte(r).

Fazit: Der Makler oder die Maklerin, die sich mit dem Thema des eigenen Ruhestandes und Entscheidungen für die Art und Weise der „Verwertung“ des Lebenswerks befasst, steht durchaus vor einem Komplex von Fragen, die nicht pauschal und simpel zu beantworten sind. Mit Unterstützung können die Varianten und Alternativen durchleuchtet werden. Es sollte aber auch klar sein, dass Verdrängen, Verzögern und Aussitzen von Entscheidungen die Situation immer schwieriger machen wird.

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Verantwortung gegenüber dem Lebenspartner, der Familie und den eigenen Kunden zeigen, heißt auch, sich mit dem Thema Nachfolge rechtzeitig zu befassen: Nachfolge – gewusst wie.

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