Anfang Juni 2018 hatte die Axa knapp 18.000 Kundinnen und Kunden mit einer "Unfall-Kombirente ohne Beitragsrückgewähr" mit der Kündigung gedroht, sollten sie sich nicht bereit erklären, in die weniger attraktive Existenzschutzsicherung zu wechseln. Dies solle jedoch nicht Versicherungsnehmer gelten, die 2017 mindestens 58 Jahre alt waren, bereits eine Rente erhalten oder sich für ein anderes Produkt aus dem Hause Axa entscheiden. Grund für die Kündigungsaktion sei unter anderem der erhebliche medizinische Fortschritt. Dadurch hätten sich Kosten erhöht. Zugleich hätten die niedrigen Marktzinsen, zu denen ein Teil des Kundengelds angelegt wird, die Einnahmen verringert.

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Nach Einschätzung des Versicherers handelt es sich bei der Kombi-Rente um eine Sachversicherung, die nach Ablauf des Versicherungsjahres sowohl vom Versicherer als auch Verbraucher einseitig gekündigt werden dürfe. Das Kündigungsrecht lässt sich die Axa auch in den AGB der Kombirente zusichern. Hier gilt es aber zu bedenken, dass die Axa ihre Police als "bezahlbare Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung" beworben hatte. Solche Verträge zur Sicherung existentieller Risiken dürfen nicht vom Versicherer einseitig aufgekündigt werden. Auch für Vermittler bedeutet dies ein enormes Haftungsrisiko. Sie müssen Verbraucher unter Umständen auf das einseitige Kündigungsrecht des Versicherers aufmerksam machen, wenn sie funktionelle Invaliditätsversicherungen wie die "Kombi-Rente" als Alternative zur BU empfehlen.

Verbraucherzentrale will klagen

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte nach der angedrohten Kündigungsaktion Betroffenen dazu geraten, Widerspruch gegen die angedrohte Kündigung einzulegen und den Vorstand des Versicherers aufzufordern, auf das ordentliche Kündigungsrecht zu verzichten. Im Mai schickten die Verbraucherschützer dem Versicherer eine Unterlassungserklärung ins Haus. Diese wurde von der Axa aber nicht unterzeichnet.

Inzwischen habe die "Mehrheit" der betroffenen Kunden in die Existenzschutzversicherung gewechselt, erklärte nun eine AXA-Sprecherin gegenüber dem Online-Portal "boerse-online.de". Allen anderen Kunden sei gekündigt worden, eine konkrete Zahl nannte sie nicht. Die Kündigungen würden zu den "individuellen Hauptfälligkeiten" wirksam - also zum Ende der Laufzeit der Kombirenten-Verträge.

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Die Verbraucherzentrale Hamburg will diesen Wechsel so nicht stehen lassen und kündigte bereits an, sich für die betroffenen Axa-Kunden stark machen zu wollen. "Zahlreiche Schilderungen von Verbrauchern zeigen, dass die Unfall-Kombirente nicht vorrangig als Unfallversicherung, sondern als Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt wurde.", erklärte Kerstin Becker-Eiselen, Abteilungsleiterin bei der VZ Hamburg. Bei BU-Policen sei eine ordentliche Kündigung nach allgemeiner Ansicht ausgeschlossen. Deshalb werde die Verbraucherzentale gegen die Kündigungen vor Gericht ziehen. Einen konkreten Zeitpunkt für eine Klage gebe es aktuell noch nicht. Jedoch werde aktiv an der Klage gearbeitet.

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