Beiträge für die private Krankenversicherung können eine hohe Last sein. Das gilt umso mehr, wenn sich Menschen mit ihren Finanzen verkalkuliert haben und insgesamt ihre Verpflichtungen nicht mehr stemmen können. Ein Fitnesstrainer aus München manövrierte sich nach Eigendarstellung vor Gericht in genau eine solche Situation: Neben den PKV-Beiträgen standen Steuerzahlungen aus, zudem drückten Verpflichtungen einer Lebensversicherung zusätzlich auf die Finanzen. Insgesamt hätten den Mann die Ausgaben „einfach überrannt“.

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Tatmotiv: Existenzangst

Ein Problem, das umso schlimmer schien aufgrund einer stigmatisierenden Erkrankung – denn der Mann ist HIV-positiv. Dass ein befürchteter Verlust von Kranken- und Versorgungsleistungen demnach als bedrohliches Szenario wahrgenommen wurde, kann durchaus verstanden werden. Jedoch hatte der Mann in seiner Not die schlechte Idee, seinen privaten Krankenversicherer zu betrügen. Und hierfür machte er sich die Routine bei Abrechnung seiner Krankheitskosten zunutze.

Denn länger schon erhielt der Mann aufgrund seiner HIV-Erkrankung regelmäßig Medikamente, bekam auch regelmäßig und problemlos Kosten hierfür erstattet. Also fälschte der Münchener jene Rezepte, die er regelmäßig zur Abrechnung einreichte, um zusätzliches Geld für die Fälschungen zu erhalten. Damit der Betrug gelingen konnte, „besorgte“ sich der Mann zudem den Stempel einer Schwabinger Apotheke. Und erstaunlich lange hatte der Mann mit seinem Vorgehen Erfolg.

Insgesamt 96 Fälschungen gelangen zwischen 2013 und 2017. Obwohl demnach nun mehr Rezepte eingereicht wurden und sich die Summe für Medikamente doch merklich erhöhte, verlief die Abrechnung der Medikamente für den Mann weiterhin problemlos. Der Betrug sicherte dem Täter ein beachtliches Zusatz-"Einkommen": Rund 2.845 EUR monatlich zahlte der Versicherer einzig aufgrund der Fälschungen.

In 2017 stellte der Mann seine Taten ein. Bis dahin aber hatte er eine Summe von rund 160.000 Euro ergaunert. Erst 2018 kam der Krankenversicherer dem Betrug auf die Schliche – zu einer Zeit, als der Mann schon gar keine Fälschungen mehr einreichte. Bis zu diesem Zeitpunkt aber wären durch den Krankenversicherer „nie gezielte Nachfragen an den Angeklagten herangetragen“ worden, wie das Gericht ausführte. Wodurch letztendlich die Fälschungen auffielen, ist an der Darstellung des Gerichts leider nicht ersichtlich.

Milde trotz „krimineller Energie“

Aufgrund der professionellen Fälschungen bescheinigte die vorsitzende Richterin dem Angeklagten auch eine „nicht unerhebliche kriminelle Energie“ … und ließ dennoch Milde walten. Das hatte mehrere Gründe. Denn für den Angeklagten sprach zum einen, dass er vollumfänglich geständig war. Außerdem nutzte der Fälscher mittlerweile erstandene Ansprüche aus seiner Lebensversicherung, um den Schaden seiner Tat sowie entstandene Nebenkosten vollumfänglich wieder gutzumachen. Bediente der Mann doch nicht nur Beiträge für die Kranken-, sondern auch die Lebensversicherung mit den ergaunerten Geldern. Zahlungen, die hierdurch möglich wurden, glichen in der Folge den Betrugsschaden des Krankenversicherers finanziell wieder aus.

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Zumal die Richterin nun bescheinigen konnte, der Fitnesstrainer lebe mittlerweile in geordneten Verhältnissen. Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wurde demnach verhängt, ausgesetzt zur Bewährung. Eine Pressemitteilung des Amtsgerichts zu dem Urteil vom 15.04.2019 (Az. 843 Ls 271 Js 100859/18) ist online verfügbar.

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