Die Risikoprüfung schließt neben der Gesundheitsprüfung zusätzlich ein, dass nach risikoerheblichen Hobbys gefragt wird, nach dem derzeit ausgeübten Beruf und auch nach dem Body-Maß-Index. Versicherungen, die also nur zusichern, dass es keine erneute Gesundheitsprüfung gibt, fragen bei notwendigen späteren Erhöhungen des BU-Schutzes nochmal nach Beruf, Hobby sowie Größe und Gewicht.

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Fallstrick chirurgische Tätigkeit

Versicherungen unterscheiden bei Ärzten oft danach, ob operative bzw. chirurgische Tätigkeit vorliegt, und wenn eine solche vorliegt, gegebenenfalls noch nach deren Anteil. Es ist unmittelbar eingängig, dass Chirurgen, die die vollständige Funktionsfähigkeit eines Fingers verlieren, sehr schnell als berufsunfähig gelten. Dass man mehrere Stunden täglich gebeugt über einen OP-Tisch arbeitet, ist zudem Anhaltspunkt für ein erhöhtes BU-Risiko.

Nehmen wir als Beispiel einen Medizinstudierenden: Abschluss einer BU-Versicherung im praktischen Jahr mit einer BU-Rente von 1.500 Euro. Zum Start als Assistenzarzt*ärztin sind noch immer 1.500 Euro versichert. Sinnvoll wäre aber nun eine Absicherungshöhe von 2.500 Euro. Um dort hinzukommen, sind die Nachversicherungsgarantien im Grunde ideal, weil nicht noch einmal die gesamte Gesundheitshistorie aufgearbeitet werden muss und neu hinzugekommene Erkrankungen nicht zählen. Nun ist es aber so, dass die Aus- und Weiterbildung in der Unfallchirurgie und Orthopädie stattfindet. Der Beitrag für die 1.000 Euro mehr an BU-Rente liegt 25 Prozent über jenem für nicht chirurgisch tätige Ärzte, das bedeutet Mehrkosten von einigen tausend Euro über die Laufzeit.

Noch dramatischer ist der Fall eines kürzlich recherchierten Szenarios eines für Ärzte sehr relevanten Anbieters. Da ist es sogar so, dass alle Assistenzärzte in derselben sehr günstigen Berufsgruppe sind, während ein guter Teil der späteren Fachärzte – nämlich alle Chirurgen – bei späteren Erhöhungen noch sehr viel schlechter gestellt werden. Nicht nur der Beitrag ist im Verhältnis dann viel höher, ein Chirurg kann die erhöhte Rente auch gerade mal nur bis zum 63. Lebensjahr anstatt empfohlenen 67 Jahren versichern.

Solche Punkte sind es, über die hochqualifizierte BU-Berater und spezialisierte Vermittler aufklären, damit Ärzte einen guten und passenden Schutz finden.

Ausblick – was muss besser werden? Untersuchungsgrenzen und höheres Renteneintrittsalter

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist und bleibt eine Statusabsicherung. Versichert wird der finanzielle Nachteil, der entsteht, wenn gesundheitsbedingt der dann aktuelle Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und somit der Status verloren geht. Die Bedingungen, nach denen man berufsunfähig werden kann, können augenscheinlich fast nie gut genug sein. Und in der Tat gibt es über die Jahre hinweg immer wieder wichtige Verbesserungen, aber auch Rückschläge, die oft unbemerkt zu Lasten von Kunden gehen. Dabei geht es oft um wichtige Details, die sowohl den allzu bekannten BU-Tests wie auch reihenweise anerkannten Ratingagenturen entgehen.

So ist es ist eine Tatsache, dass sich Ärzte und andere Personengruppen mit überdurchschnittlichem Einkommen nur schwerlich ohne umfangreiche Untersuchungen (Blut, EKG, etc.) über die verhältnismäßig niedrigen 2.500 Euro BU-Rente hinaus versichern können. Was für Assistenzarzt-Gehälter gerade noch okay sein mag, ist bei Fachärzten mit Einkommen weit oberhalb 80.000 Euro pro Jahr eben einfach zu wenig.

Sowohl beim Vertragsabschluss sind die 2.500 Euro eine seit vielen Jahren in Stein gemeißelte Grenze, wie auch in der Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung. Das heißt, man kann darüber hinaus oft nur im Wege der Beitragsdynamik erhöhen, wenn man nicht noch einmal alle Antragsfragen beantworten will.

Derzeit ist es so, dass sich versierte Kollegen mit der sogenannten Zwei-Vertragslösung behelfen. Es werden dabei die Nachversicherungsgrenzen aus beiden Verträgen aufaddiert, so dass wesentlich einfacher oder überhaupt angepasst werden kann an stark steigende Einkommen. Hier ist es auf unserer Seite als Versicherungsmakler eine ständige Bestrebung, diese Grenze deutlich nach oben zu verschieben, um auch gut verdienenden Menschen auf einfacherem Wege eine echte adäquate Absicherung zu bieten. Wenn wir es Kunden einfacher machen wollen, wäre es offensichtlich die elegantere Lösung, wenn man eine ausreichende Höhe – zum Beispiel Nachversicherung bis 4.000 oder 5.000 Euro – bei ein und demselben Anbieter abdecken könnte.

Eine weitere wichtige Verbesserung greift inzwischen um sich: die Verlängerung der Versicherungsdauer ohne erneute Risikoprüfung, wenn die Regelaltersgrenze später einmal von heute 67 Jahren nach oben angepasst wird, zum Beispiel auf 71 Jahre. Die letzte Anpassung des Gesetzgebers hat Versicherer übrigens kalt erwischt und führt aktuell dazu, dass viele Millionen Menschen anstatt bis zum 67. nur bis zum 65. Lebensjahr oder gar noch kürzer versichert sind.

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Bisher jedoch hat nur ein Versicherer diese Klausel auch für Ärzte in einer wasserdichten Variante formuliert. Normalerweise heißt es: „Wenn die Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung erhöht wird, können Sie verlangen, dass die Versicherungsdauer Ihrer Versicherung um die Zeitspanne verlängert wird, um die die Regelaltersgrenze erhöht wurde.“ (Hervorhebung durch Verfasser). Um eine passende Regelung für Ärzte, ie bekannterweise im Ärztlichen Versorgungswerk und nicht in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert sind, wäre eine Ergänzung in das berufsständige Versorgungswerk vonnöten.

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