Ein Gastkommentar von Steffen Görke

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Keine Frage: biometrische Risiken wollen ebenso abgesichert sein wie der Schutz der Hinterbliebenen. Sehr oft geht diesen Risiken jedoch eine Krankheit voraus. Hier drohen Einkommensverluste – dann fehlt im Zweifel das Geld, um die wichtig(er)en Absicherungen weiter zu bezahlen.

Somit gewinnt bei dieser Betrachtung die Einkommensabsicherung bei Krankheit enorm an Gewicht. Haben Kunden ein Krankentagegeld vereinbart, ist es wiederum wichtig, diese immer an die aktuellen Einkommensverhältnisse anzugleichen. Hier ist es oft sinnvoll pauschale Erhöhungsangebote der Versicherer zu nutzen. Sie können in der Regel ohne eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt sind veränderte Lebensumstände. Immerhin ändern sich im Laufe des Berufslebens auch die Einkommen. Im Falle einer Gehaltserhöhung haben Arbeitnehmer per Gesetz die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten nach einer regelmäßigen Erhöhung des Einkommens diese ohne eine erneute Gesundheitsprüfung durch den Versicherer anpassen zu lassen. Kunden sollten diese Information unbedingt haben.

Steffen Görke ist Key Account Manager KV bei der ARAG.

Wenn der Übergang vom Krankentagegeld zur BU-Rente zum Problem wird

Doch auch bei gut versicherten Kunden können Lücken entstehen. So zum Beispiel beim Übergang der Krankheit zur Berufsunfähigkeit. Wie schon gesagt, geht einer BU in der Regel immer eine Krankheit voraus. Jetzt ist es wichtig, dass dieser oft längere Prozess der BU-Prüfung über das Tagegeld noch abgesichert ist.

Ein Tagegeldversicherer sagt dem Kunden, dass er aus Sicht des Versicherers berufsunfähig ist. Der Kunde möchte sich bitte an seinen BU-Versicherer wenden und die Tagegeldzahlung wird nach weiteren drei Monaten eingestellt. Es kann nun aber passieren, dass der BU-Versicherer noch gar keine Berufsunfähigkeit anerkennt, wo der Krankentagegeld-Versicherer bereits aufgrund einer solchen die Zahlungen einstellen will. Diese drohende Lücke sollte ausreichend abgesichert sein. Inzwischen gibt es Versicherer, die diese Frist von drei Monaten verlängert haben. Weiterhin ist es in dieser Situation wichtig, darauf zu achten, dass die Absicherungen in der Höhe nicht zu verschieden sind.

Manchmal macht es auch Sinn, die BU und die Tagegeldabsicherung bei ein und demselben Unternehmen zu machen. Hier sind die Übergänge oft vertraglich klar geregelt.

Worauf sollten Vermittler noch achten? Eines der wichtigsten Kriterien bei der Tagegeldabsicherung ist zum Beispiel der Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. Das Tagegeld kann noch so gut sein – wenn der Versicherer innerhalb der ersten drei Jahre ordentlich kündigt und Ihr Kunde krank war, bekommt er anschließend keine neue Absicherung mehr. Das kann zu einer gefährlichen Lücke führen.

Das Krankentagegeld sollte man bei Beginn der anerkannten Berufsunfähigkeit auf Anwartschaft setzen. Eine BU kann auch nur eine zeitlich begrenzte Sache sein. Ist das TG gekündigt, bekomme ich es als Kunde nie wieder. Also dem Kunden immer die Info geben, dass eine kleine Anwartschaft eine sehr sinnvolle Alternative ist.

Noch ein Hinweis in eigener Sache. Eine Tagegeldabsicherung für jeden Ihrer Kunden ist auch für Sie sehr wichtig.

Wann ist Ihr Bestand sicher? Auf jeden Fall dann, wenn Sie als Makler Ihren Kunden in jeder Lebenslage die Möglichkeit geben, alle seine Beiträge für die wichtigen Versicherungen weiter zahlen zu können!

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Stellen Sie Ihren Kunden die Frage, ob Ihm die bestehenden Absicherungen wichtig sind. Er wird es mit einem klaren „JA“ beantworten. Jetzt fragen Sie ihn nur noch, ob das auch bei Krankheit zutrifft. Schon ist der Vertrag unterschrieben. Der Schutz muss nicht viel kosten. 10 Euro Tagegeld für einen 50jährigen kosten im Schnitt ab dem 43. Tag nur sieben Euro monatlich.

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