Vorwurf: Schlechte Riester-Bilanz durch Steuergelder geschönt

Der Grund unterstellten Riester-Übels aus Sicht der Verbraucherschützer: Die hohen Kosten für die Verwaltung der Verträge und die Abschlussprovisionen der Vertriebe. Diese Kosten würden eine eh schon geringe Rendite weiter verringern — die verbrauchernahe Organisation stößt mit der Kritik also ins gleiche Horn wie Gerhard Schick mit seiner Bürgerbewegung „Finanzwende“. Auch würden Steuergelder die oft schlechte Bilanz vieler Verträge schönen. Letztendlich zeigen aus Sicht der Verbraucherschützer stagnierende Abschlüsse und zu geringe Sparquoten, dass die Riester-Rente nicht geeignet ist, einen Weg aus der Vorsorge-Misere zu weisen.

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"Extrarente": Lösung ohne Provisionen

Was aber soll nun laut Verbraucherzentrale an Stelle der Riester-Lösungen treten? Beim vorgestellten Modell handelt es sich, ähnlich wie bei der „Deutschland-Rente“, um eine Opt-Out-Lösung. Für Arbeitnehmer gilt nämlich: Automatisch sollen sie zukünftig über ihren Arbeitgeber in die Extrarente einbezogen werden. Den Weg hinaus aus diesem Vorsorgekonstrukt weist nur ein Widerspruch (Opt-Out-Lösung), dieser jedoch ist nur sechs Monate lang möglich. Für Selbstständige ist hingegen eine Opt-In-Lösung geplant: Demzufolge besteht durch Eigeninitiative auch für Selbstständige die Möglichkeit auf eine „Extrarente“.

Gelder für die neue Rente fließen an den öffentlich-rechtlichen Träger, der laut Plan private Fondsmanager (über zeitlich befristete Ausschreibungsverfahren) damit beauftragt, diese Gelder anzulegen. Eine Abkoppelung von Gewinninteressen sichert in der Vorstellung der Verbraucherschützer, ähnlich der schwedischen Variante, geringe Gebühren. Hervorgehoben durch die Verbraucherschützer wird: Es fallen für das Produkt auch keine Provisionen an.

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Verrechnet werden die Gelder in individuellen Beitragskonten. Auch sollen die entsprechenden Anteile an den Investmentfonds im privaten Besitz der Verbraucher bleiben und damit dem verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz unterliegen – Begehrlichkeiten des Staates bei schlechter Kassenlage werden somit nicht bedient. Da die Gelder im Privatbesitz verbleiben, können sie bei vorzeitigem Tod des Vorsorgesparers auch an die Nachkommen vererbt werden.

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